Spritze mit Ampulle für Coronavirus-Impfung
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Gesundheit

Online-Formulare für Impfpflicht-Befreiung

Ab Montag können Online-Formulare für Befreiungen von der Covid-Impfpflicht eingereicht werden. Damit können gewisse Personen Gründe gegen eine Impfung geltend machen. Geprüft würden die Unterlagen von Epidemieärztinnen und Epidemieärzten heißt es vom Land Tirol.

Ob bei chronischer Krankheit, Allergie gegen Inhaltsstoffe der Coronavirus-Impfung oder Schwangerschaft: Wie im Impfpflichtgesetz vorgesehen, haben Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Befreiungsgrund von der Covid-Impfpflicht geltend zu machen. In Tirol steht dafür ab Montag, 14. Februar, ein Online-Formular zur Verfügung. Dort können die für eine Impfbefreiung erforderlichen Unterlagen und Atteste hochgeladen und damit an die zuständigen Ärztinnen und Ärzte des Landes bzw. der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden.

Hotline und Formular

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Online-Formular und weitere Informationen.

Neben der Online-Einreichung können Personen, die keine Möglichkeit zur Online-Einbringung haben, die Unterlagen laut der Aussendung des Landes im Ausnahmefall postalisch einbringen. Patientinnen und Patienten, die bereits aufgrund der mit der Impfbefreiung in Zusammenhang stehenden Krankheit aktuell in einer Krankenanstalt betreut werden, stehen für die Ausstellung der Impfbefreiung die jeweiligen Krankenanstalten zur Verfügung. Bei einer von einer Krankenanstalt ausgestellten Befreiung brauche man kein Dokument über die Online-Plattform des Landes hochladen.

Betroffene sollen zeitnah Bestätigung erhalten

Die Tiroler Gesundheitsdirektorin Theresa Geley  sagt, die Anträge würden schnellstmöglich bearbeitet und objektiv bewertet. „Jene, die tatsächlich nicht ohne gesundheitliches Risiko geimpft werden können oder bei denen keine Immunantwort auf die Covid-Impfung zu erwarten ist, werden zeitnah eine entsprechende Bestätigung erhalten.“

Impfung unter Umständen nachholen

Die Verordnung des Gesundheitsministeriums definiert, dass Personen unter 18 Jahren von der Impfpflicht ausgenommen sind, ebenso wie Genesene für 180 Tage. Für diese Personengruppen sei keine spezielle Einmeldung notwendig. Bei manchen akuten oder chronischen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, die Impfpflicht für eine begrenzte Zeit auszusetzen, beispielsweise nach Organtransplantationen oder während einer Krebstherapie. Leja und Geley empfehlen in einem solchen Fall, die Impfung nachzuholen, sobald der Befreiungsgrund entfällt.

Bundesweite Plattform fehlt

Dass jedes Bundesland selbst eine Einmeldeplattform anbietet, sei darauf zurückzuführen, dass eine bundesweit einheitliche fehle, betonte Gesundheitslandesrätin Annette Leja (ÖVP). Man habe in Tirol in kürzester Zeit ein eigenes Online-Tool zur Einbringung von Impfbefreiungsanträgen auf die Beine stellen können. „Damit können wir das bereits geltende Gesetz auch umsetzen“, so Leja.