Skifahrer steigen aus Sessellift aus
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Politik

Seilbahner machen gegen 2G-Regel mobil

Wirtschaftskammer bzw. Seilbahnvertreter machen mit einem Gutachten gegen die bestehende 2G-Regel – geimpft oder genesen – bei Seilbahnen mobil. Ein von der Kammer in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass das Beibehalten der 2G-Regel „verfassungswidrig und unverhältnismäßig“.

Das Gutachten wurde vom Wiener Experten für Wirtschaftsrecht Bernhard Müller erstellt. Die Seilbahner in der Kammer rund um Obmann Franz Hörl (ÖVP) schließen daraus, dass der „massive Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit und Eigentumsfreiheit“ nun – analog zu anderen Branchen – rasch beendet werden müssten, so Hörl, der auch ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Tourismussprecher ist. Die Autoren würden in dem Gutachten zu dem Schluss kommen, dass die Regelung samt der damit verbundenen Kontrollen „wegen der Entspannung in den Spitälern und den Intensivstationen“ nicht mehr notwendig sei und daher aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht aufrechterhalten werden dürfe.

Hörl: „Ist nicht länger hinnehmbar“

Eine Schlechterstellung der Seilbahnen gegenüber anderen Branchen sei „nicht mehr länger hinnehmbar“, es fehle jede Verhältnismäßigkeit, machte der Zillertaler Hotelier Druck. Es drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr, zudem seien die Seilbahnen ohnedies sicher, so Hörl, der auf die kurze Verweildauer, einen 85-prozentigen Anteil an offenen Fahrbetriebsmitteln und die Sportausübung unter freiem Himmel verwies.

Und der ÖVP-Politiker sah aufgrund des Gutachtens möglicherweise noch weitreichendere Folgen: Bei Gästen aus dem EU-Ausland sei offen, ob 2G bei Seilbahnen wegen eines Verstoßes gegen die Dienstleistungsfreiheit nicht sogar europarechtswidrig sei.

Platter: Lockerungen „möglichst rasch“

Auch Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) drängte weiter auf Lockerungen und forderte erneut „möglichst rasch“ einen Bund-Länder-Gipfel. Dabei sollten „deutliche Erleichterungen“ und „weitgehende Öffnungsschritte“ beschlossen werden. Die vom Landeshauptmann geforderten Lockerungen betreffen etwa die Aufhebung der Sperrstunde um 24.00 Uhr und die unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Maskenpflicht im Freien.