Wer Hinweise auf Missstände oder Korruption liefert, muss oft eher mit Strafen als mit Lob rechnen. Das soll sich ändern. Die Whistleblower-Richtlinie der EU sollte deshalb bereits seit 17. Dezember in Österreich umgesetzt sein. In der Praxis hakt es hier noch. Als erstes Bundesland hat Tirol am Mittwoch das Gesetz dazu für den öffentlichen Dienst beschlossen. Ab sofort müssen unter anderem das Land oder auch Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen Hinweisgebersysteme einrichten.
Hinweisgeber dürfen nicht gekündigt werden
Für das Land wird die Landesvolksanwältin Hinweise auf Verstöße der Beamten entgegennehmen und behandeln. Die Hinweisgeber werden durch das Gesetz besonders geschützt, sie dürfen keine Nachteile erleiden, also auch nicht gekündigt werden. Auch anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden.
Österreich bei Transparenz ein „Schattenreich“
Im politischen Tagesgeschäft braucht es Transparenz, um gravierende Fehler aufzeigen zu können. Österreich ist laut einem Bericht auf Oe1.orf.at diesbezüglich Schlusslicht, oder besser gesagt: Schattenreich. Es ist das einzige Land in der EU, welches Journalisten oder interessierten Bürgerinnen immer wieder den Einblick in staatliche Dokumente verwehrt – im Jargon läuft diese Regelung unter der Bezeichnung „Amtsgeheimnis“.