GRW Gemeindeamt Mayrhofen Fassade
ORF
ORF
Politik

Termin für Wahlkarte für Gemeinderatswahl

Am 27. Februar finden in Tirol Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt. Bis spätestens 25. Februar kann eine Wahlkarte beantragt werden. Bis dahin kann auch eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission – beantragt werden.

In Innsbruck, Matrei am Brenner (Bezirk Innsbruck-Land) und Wängle (Bezirk Reutte) finden am 27. Februar keine Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen statt, da diese Wahl schon durchgeführt wurde oder zu einem späteren Termin erfolgt. In Musau (Bezirk Reutte) wurde kein Wahlvorschlag eingereicht. In allen anderen Tiroler Gemeinden ist am 27. Februar Wahltag.

Wer an diesem Tag das Wahllokal nicht aufsuchen kann, kann vorab eine Wahlkarte beantragen. Dabei kann die Wahlkarte schriftlich bis Mittwoch, 23. Februar, oder mündlich bis Freitag, 25. Februar um 14.00 Uhr beantragt werden. Telefonisch ist eine Beantragung allerdings nicht möglich, machte das Land am Montag in einer Aussendung aufmerksam.

Wahlkarten werden ab Mitte Februar verschickt

Die Wahlkarten samt Wahlkuvert und Stimmzettel werden ab Mitte Februar von der Post zugestellt, da erst kurz zuvor die Wahlbehörde die endgültige Prüfung der Wahlvorschläge vornimmt. Die Wahlkarte kann auch persönliche in der Gemeinde abgeholt werden – entweder durch den Antragsteller selbst oder eine bevollmächtigte Person.

Die zugesandten Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu stecken und dieses wiederum in die Wahlkarte zu legen. Anschließend muss die Wahlkarte gut verschlossen und auf der Rückseite des Kuverts unterschrieben werden.

Wahlkarte muss bis 25. Februar bei der Gemeinde sein

Die ausgefüllte und unterschriebene Wahlkarte kann bis Freitag, 25. Februar um 14.00 Uhr während der Amtsstunden in der eigenen Gemeinde abgegeben oder per Post geschickt werden. Die Empfängeradresse ist bereits aufgedruckt, das Porto zahlt die Gemeinde. Postalisch muss die Wahlkarte bis Freitag, 25. Februar, in der Gemeinde eintreffen.

Sendungshinweis:

„Nachrichten aus Tirol“, 8.2.2022

Man kann die Wahlkarte auch am Wahlsonntag, 27. Februar, im zuständigen Wahllokal abgeben – entweder man selber oder von einer beauftragten Person. Wenn man eine Wahlkarte beantragt hat, kann man allerdings am Wahlsonntag nicht „einfach zur Wahlurne gehen.“ Dann muss man mit der Wahlkarte wählen.

Fliegende Wahlkommission kommt in Wohnungen

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen oder auch wegen einer behördlichen Absonderung aufgrund einer Coronavirusinfektion am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte fliegende Wahlkommission. Diese kommt direkt in das Haus der Wahlberechtigten. Ein Antrag für die Sonderwahlbehörde muss schriftlich oder mündlich bis spätestens Freitag, 25. Februar um 14.00 Uhr in der Gemeinde erfolgen.