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Politik

GR-Wahlen: mehr Briefwähler erwartet

Bei den bevorstehenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol werden nicht zuletzt wegen der Coronavirus-Pandemie deutlich mehr Briefwähler erwartet. Wahlkarten können bereits seit Wochen beantragt werden. Verschickt werden die Unterlagen nach Prüfung aller Wahlvorschläge.

Am 28. Jänner war Fristende für das Einreichen der Wahlvorschläge in den 273 von 277 Tiroler Gemeinden, in denen am 27. Februar die Gemeindeführung neu gewählt wird. Bis Mitte der Woche haben die Gemeindewahlbehörden jetzt noch Zeit, um die Kandidaturen zu prüfen und über ihre Rechtmäßigkeit zu entscheiden. Am 10. Februar sind die Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin kundzumachen.

Erst danach können Stimmzettel und weitere Wahlunterlagen erstellt und an die Briefwähler und Briefwählerinnen verschickt werden. Wahlkartenanträge können bereits seit dem vergangenen Dezember an die Gemeinde gerichtet werden. Wer die Stimme am Wahltag nicht direkt im Wahllokal abgeben kann, muss bis spätestens in der Woche vor dem 27. Februar einen solchen Antrag stellen.

Schriftliche Wahlkartenanträge bis 23. Februar möglich

Wahlkartenanträge können sowohl schriftlich wie persönlich bei der Gemeinde gestellt werden. Schriftlich ist das noch bis zum 23. Februar möglich. Persönlich ist ein Antrag auch noch am 25. Februar Gemeindeamt zulässig. Das ist auch der Tag, an dem die ausgefüllten Wahlkarten inklusive Stimmzettel bei der jeweiligen Gemeinde einlangen müssen. Wer sich also erst ganz zum Schluss für die Briefwahl entscheidet und deshalb ins Gemeindeamt geht, sollte am besten gleich direkt die Stimmzettel ausfüllen und die Wahlkarte umgehend in der Gemeinde abgeben.

Eine letzte Chance gibt es ansonsten für Wahlkartenwähler noch am Wahltag selbst, dem 27. Februar. Da kann die Wahlkarte auch direkt im jeweiligen Wahllokal noch abgegeben werden.

Stimmabgabe mit Wahlurne beim Gemeinderatswahl
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Wahlkarten müssen bis 25. Februar in der Gemeinde eingehen, sonst ist nur mehr eine Abgabe im Wahllokal am 27. Februar möglich

Prüfung der Wahlvorschläge zum Teil bereits erfolgt

Zum Teil wurde die Prüfung der Wahlvorschläge von den Gemeindewahlbehörden bereits abgeschlossen. Im Zuge der Überprüfung könnte es da und dort noch dazu kommen, dass eine Kandidatur nicht zugelassen wird.

Sendungshinweis:

„Nachrichten aus Tirol“, 6.2.2022

Das hat zum Beispiel die Grünen in der Gemeinde Mutters betroffen. Sie haben auf dem eingereichten Wahlvorschlag keine Kurzbezeichnung für ihre Liste angegeben, was nach Ansicht der Wahlbehörde ein „unbehebbarer Mangel“ ist und zum Ausschluss von der Wahl führt. Die Grünen in Mutters sehen sich unfair behandelt: sie hätten die Unterlagen Tage vor Fristende abgegeben und um Rückmeldung bei allfälligen Fehlern gebeten. Die vorgeschriebene Kurzbezeichnung sei erst 2020 in der Gemeinderatswahlordnung fixiert worden. Der Bürgermeister von Mutters, Hansjörg Peer, verwies dagegen auf die Gesetzeslage, die keine andere Vorgangsweise gelassen habe.

Bis zum 9. Februar muss die Prüfung durch die Gemeindewahlbehörde in allen Orten abgeschlossen sein. Sobald dann Stimmzettel und sonstige Wahlunterlagen vorliegen, können auch die ersten Wahlkarten verschickt werden, hieß es von Seiten des Landes Tirol. Das dürfte frühestens ab dem 14. Februar realistisch sein,