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Gericht

Zwei Jahre Haft für tödlichen Verkehrsunfall

Am Landesgericht Innsbruck ist am Freitag ein 37-jähriger Zillertaler zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er unter Alkohol- und Kokaineinfluss einen fatalen Autounfall verursacht haben soll. Sein Freund am Beifahrersitz wurde dabei so schwer verletzt, dass er Wochen später starb. Das Urteil war nicht rechtskräftig.

Der heute 37-jährige Angeklagte musste sich wegen schwerwiegender Vorwürfe vor Gericht verantworten. Kurz vor Weihnachten 2020 war er offenbar mit extrem hoher Geschwindigkeit auf der Brandbergstraße unterwegs gewesen. Kurz nach dem Tunnel dort kam die 625-PS-Limousine von der Straße ab, überschlug sich mehrmals und blieb nach 70 Metern völlig zerstört auf dem Dach liegen.

Am Airbagsteuerungsgerät des Wagens konnte später ausgelesen werden, dass der Wagen wenige Sekunden vor dem Crash mit mehr als 250 km/h unterwegs war. Beim ersten Aufprall waren es noch knapp 170 km/h, wie im Prozess dargelegt wurde.

Angeklagter in Prozess um tödlichen Unfall unter Alkohol- und Kokaineinfluss
ORF
Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er könne sich an den Unfall nicht erinnern

Verteidiger stellt in Frage, dass Angeklagter gefahren ist

Gleich zu Beginn der Verhandlung ging es am Freitag allerdings um die Frage, ob der Angeklagte bei dem Unfall auch selbst am Steuer saß. Wie schon bei der Polizei sagte der 37-Jährige vor Gericht aus, dass er sich an nichts erinnern könne – auch nicht daran, wer den Wagen gelenkt habe. Sein Verteidiger brachte sogar vor, dass statt dessen der Freund gefahren sein könnte und dieser aufgrund privater Sorgen einen Suizid verübt haben könnte. Der Staatsanwalt wies das zurück, das Ermittlungsverfahren habe keinerlei Hinweis auf einen Wechsel hinter dem Lenkrad ergeben.

Auch für Richterin Helga Moser gab es keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte selbst am Steuer gesessen war. Das Airbagsteuerunggerät hatte nämlich auch aufgezeichnet, dass der Fahrer zum Unfallzeitpunkt angeschnallt war, der Beifahrer nicht. Während der Angeklagte nach dem Unfall selbst aus dem Auto ausstieg und mehrere Meter entfernt hinter einem Stein kauerte, als die Rettungskräfte eintrafen, lag der später Verstorbene hilferufend mit verdrehten Beinen und Kopfverletzungen auf dem Rücksitz des Wracks. Für die Richterin ein klarer Beweis: Ein derart schwer Verletzter könne sich nicht selbst abgeschnallt und auf die Rückbank gelegt haben, also müsse der Angeklagte gefahren sein.

Bereits früher in tödlichen Unfall verwickelt

Das Gericht sprach den 37-Jährigen schließlich schuldig. Der bereits mehrfach vorbestrafte Mann wurde wegen fahrlässiger Tötung unter Alkohol- und Drogeneinfluss zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. 2006 hatte er bereits einmal einen tödlichen Unfall verursacht, damals fuhr er einen Fußgänger nieder. Außerdem war der Beschuldigte mehrfach in Raufereien verwickelt, alles stets unter Alkoholeinfluss, wie beim Prozess am Freitag zur Sprache kam.

Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung, dass die früheren Verurteilungen für die Vorfälle unter Alkoholeinfluss dem Angeklagten offenbar keine Lehre waren. Sie riet dem Angeklagten dringend zu einer Therapie. Sie hegte zugleich Zweifel daran, dass sich der Beschuldigte wirklich an nichts erinnern könne. Die Richterin schloss nicht aus, dass er sich hinter dieser Aussage verstecke. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe wurde der 37-jährige zu Schmerzengeldzahlungen an die Angehörigen des Todesopfers verurteilt.