Tests in einem Hörsaal an einer Universität
APA/dpa/Uwe Zucchi
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Bildung

Keine einheitlichen G-Regeln an Unis in Tirol

An den Universitäten und Hochschulen in Tirol wird es auch im Sommersemester keine einheitliche Linie geben, was eine G-Regelung betrifft. Am MCI setzt man beispielsweise auf 2,5-G. Uni Innsbruck oder auch die Pädagogische Hochschule wollen an 3-G festhalten.

Die 3-G-Regel hätte sich in den letzten Monaten bewährt, hieß es beispielsweise von Seiten der Universität Innsbruck. Änderungen in den kommenden Wochen seien aber möglich. „Was die Regelungen zum Start des Sommersemesters Anfang März betrifft, wollen wir noch die Entwicklung der nächsten zwei Wochen abwarten“, hieß es in einem schriftlichen Statement.

PHT: Niedrige Inzidenzen und hohe Impfraten

Ähnlich bewertete man die Lage an der Pädagogischen Hochschule Tirol (PHT). Die 3-G-Regel bleibe die bevorzugte Regelung, weil man sehr niedrige Inzidenzen und hohe Impfraten bei Studierenden und Mitarbeitenden verzeichne. „Ab dem Sommersemester möchte die PHT einen weitgehend normalen Betrieb, mit 3-G und, wenn die Situation dies zulässt – auch in Präsenz durchführen“, teilte man von Seiten der PHT mit. Man hoffe, dass Praktika an Schulen für Lehramtsstudierende weiterhin möglich sind. Das hänge allerdings von den Regelungen des Ministeriums ab.

Pädagogische Hochschule Tirol
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Ab dem Sommersemester möchte die PHT wieder einen weitgehend normalen Betrieb anbieten

Med-Uni diskutiert über Einführung von 2-G

2,5-G galt bisher an der Medizinischen Universität Innsbruck, sowie am MCI und an der FH Kufstein. Dort würden die Krisenstäbe regelmäßig tagen und die jeweilige Infektionslage evaluieren. „Weitere Maßnahmen sind aufgrund des turbulenten Infektionsgeschehens aktuell nicht abzusehen“, hieß es beispielsweise von der FH Kufstein. Am MCI werde man weiterhin auf 2,5-G setzen. Daneben gelte eine allgemeine FFP-2-Maskenpflicht. Ein möglichst hoher Anteil der im Stundenplan vorgesehen Stunden soll in Präsenz stattfinden, hieß es von Seiten des MCI.

Durchblutungsstörungen in den Beinen bei einem Covid-19-Patienten auf der Intensivstation im Krankenhaus Zams
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Für klinische Praktika gilt an der Medizinische Universität bereits 2-G

An der Med-Uni werde derzeit allerdings die Einführung einer 2-G-Regel unter Einbeziehung aller Gremien diskutiert. „Rund 95 Prozent der Studierenden der Medizinischen Universität Innsbruck sind geimpft. Für klinische Praktika gilt bereits eine 2-G-Regel“, teilte die Medizinische Universität in einem schriftlichen Statement mit.

Privatuniversitäten setzen auf Impfung

Der Start in das Sommersemester soll an vielen Privatuniversitäten in Österreich nur mit einem gültigen Impfnachweis möglich sein. Damit reagiere man auf die ab Februar gültige Impfpflicht in Österreich. „Selbst wenn wir die Erfahrungen aus dem Distance Learning mitnehmen werden, freuen wir uns alle darauf, wenn der Unterricht wieder in Präsenz stattfinden kann. Die Sicherheit unserer Studierenden steht dabei an erster Stelle", ließ Karl Wöber, der Präsident der Österreichischen Privatuniversitätenkonferenz wissen.

Leerer FH Hörsaal
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Auch die Universität Innsbruck will im Sommersemester wieder möglichst viele Lehrveranstaltungen in Präsenz anbieten

An Tirols größter Privatuniversität, der UMIT, will man allerdings gleich vorgehen wie an der Uni Innsbruck. Das mache Sinn, weil viele Studierende auch Veranstaltungen an der Uni besuchen würden. Zwei unterschiedliche Regelungen wären so nicht vereinbar, hieß es von Seiten der UMIT.

Aufnahme an FH Gesundheit nur mit 2-G

Ähnlich wie am MCI oder der Med-Uni setzt man derzeit auch an der FH Gesundheit in Innsbruck auf 2,5-G. Die Durchimpfungsrate bei Studierenden liegt laut Fachhochschule bei 95 Prozent. „Aufgrund der Vielzahl an praktischen Übungen geht man allerdings auf Nummer sicher und alle Studierenden und Lehrenden tragen in den öffentlichen Bereichen und in den Seminarräumen eine FFP2-Maske“, hieß es von Seiten der fhg. Für alle neuen Studentinnen und Studenten an der FH Gesundheit gelte bereits die 2-G-Regel.

Bildungsministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Die Unisenate und die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) hatten sich zuletzt für eine einheitliche 2-G-Regelung an den Unis starkgemacht und an ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek appelliert, eine solche Vorgabe zu vereinbaren.

Im Bildungsministerium sah man APA-Angaben zufolge allerdings weiter keinen Handlungsbedarf: Mit dem 2. Covid-19-Hochschulgesetz gebe es einen rechtlichen Rahmen als Richtschnur für die autonomen Hochschulen, die seit fast zwei Jahren mit ihren individuellen Sicherheitskonzepten und unterschiedlichen Lehr- und Lernmodellen einen funktionierenden Universitäts- und Hochschulbetrieb sicherstellen würden – mehr dazu in Unis zwischen 2-G und 2,5-G