Seit 1927 ist die Tourismusabgabe in Tirol eine Pflichtabgabe, die Unternehmer zu zahlen haben, weil jede Firma, wie es heißt, direkt oder indirekt vom Tourismus in Tirol profitiert. Jährlich werden 120 Millionen Euro über die Tourismusabgabe eingenommen. Hunderte hatten aber von der Umstellung der Bescheide auf elektronische Zustellung nichts erfahren. Sie wurden vom Land Tirol jetzt ohne jede Vorwarnung exekutiert.
Zwei Jahre nach Abmeldung kam die Exekution
Eduard Wenzl aus Breitenbach am Inn musste 2019 sein Unternehmen gesundheitsbedingt abmelden. Die Bescheide für die Tourismusabgabe aber liefen weiter, allerdings in ein elektronisches Postfach, von dem er nichts wusste. 2021 habe er plötzlich auf postalischem Weg eine Exekution ins Haus bekommen, da sei er perplex gewesen, weil er nicht gewusst habe um was es gehe, so Wenzl.

35 Jahre lang hatte Wenzl die Bescheide für die Tourismusabgabe in Briefform erhalten. Seit 1. Jänner 2020 werden sie auf eine Plattform für Unternehmer elektronisch verschickt. Er habe die Tourismusabgabe immer pünktlich bezahlt, beteuert der ehemalige Unternehmer. Hier gehe es nicht darum, dass er nicht bezahlen wolle, sondern um die Art und Weise, wie das Ganze von der Landesregierung und von der Abteilung für Tourismus gehandhabt werde.
Thema auch von der Politik aufgegriffen
Das Thema schaffte es bereits in den Landtag. Dutzende Betroffene hatten sich bei der Liste Fritz gemeldet. Sie fordert eine unkomplizierte und bürgernahe Lösung des Problems. Der Landtagsabgeordnete Markus Sint sagt, es gebe Fälle, da gehe es um 41 Euro und die Exekution koste dann 47 Euro, „das versteht kein Mensch“, so Sint.
Tourismusabteilung lenkt ein
Der Druck auf die Tourismusabteilung wurde offenbar groß. Am Donnerstagvormittag wurde beschlossen, dass Betroffene vor einer Exekution per Brief verständigt werden. Der Leiter der Abteilung Tourismus beim Land Tirol, Gerhard Föger, erklärt, vor der Exekution werde es ein Verständigungsschreiben an die Betroffenen geben, „sie mögen sich doch bitte rasch mit den elektronischen Verhältnissen vertraut machen, ihre Vorschreibung einsehen und im Idealfall auch zur Einzahlung bringen um die Exekution zu vermeiden“.