Lueg Brücke
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Gericht

BVwG: Kein UVP-Verfahren für Luegbrücke

Für die geplante Generalerneuerung der Luegbrücke auf der Brennerautobahn (A13) ist kein UVP-Verfahren notwendig. Das bestätigte das Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG), wie die ASFINAG am Donnerstag mitteilte.

Um die Zukunft der Luegbrücke gibt es seit geraumer Zeit eine Auseinandersetzung zwischen der Wipptaler Bevölkerung und der Landespolitik auf der einen und der ASFINAG bzw. dem Verkehrsministerium auf der anderen Seite. Während die Wipptaler und unter anderem LH Günther Platter (ÖVP) eine Tunnellösung fordern, will die Bundesebene an einem Neubau der Brücke festhalten.

Das BVwG bestätige damit alle bisherigen Expertisen sowie den Bescheid des Klimaschutzministeriums, hieß es in einer Aussendung. Die Asfinag dränge nun darauf, die nächsten Schritte möglichst rasch zu setzen. Mit der aktuell vorliegenden Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts könnten nunmehr die nächsten Verfahren nach Bundesstraßengesetz, Materienverfahren, etc. eingeleitet werden.

ASFINAG verweist auf notwendige Sanierung der Brücke

„Die Generalerneuerung der Luegbrücke erfolgt nachweislich aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Aufrechterhaltung des möglichst flüssigen Verkehrs auf der Brennerautobahn und auch im Sinne der Anrainerinnen und Anrainer“, unterstrich ASFINAG-Geschäftsführer Alexander Walcher und fügte hinzu, dass man weiterhin „den Dialog mit der Gemeinde bei allen notwendigen Schritten im Sinne einer gemeinschaftlichen Umsetzung“ suchen werde.

Luegbrücke mit Montage Sicherheitsnetz
ASFINAG

Stahl-Fachwerk soll Sicherheit garantieren

Seit dem 8. November wird ein Stahl-Fachwerk unter der Brücke errichtet, das bis zum Neubau Sicherheit garantieren soll. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Dies sei „keine Verstärkung oder Sanierung der Brücke, sondern ein Sicherheitstragwerk für den Fall, dass Konsolen oder Fugen des Bauwerks nicht mehr den hohen Sicherheitsansprüchen genügen sollten“, betonte die ASFINAG.

Lueg Brücke
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Transitforum begrüßt BVwG-Entscheidung

Das Transitforum Austria-Tirol begrüßte die Entscheidung des BVwG in einer Aussendung. Einerseits seien damit die „ständig vor allem von VP-Politikern wiederholten Unwahrheiten nach einem ‚dreispurigen Ausbau verbunden mit Kapazitätssteigerung‘“ höchstgerichtlich widerlegt worden.

Andererseits seien nun hoffentlich wieder alle Möglichkeiten intakt, an der gesamten A13 „Lärmschutzverbesserungen“ durchzuführen und den bisher gesperrten Grieser Talboden mit einem entsprechenden Steinschlagschutz wieder bewirtschaftbar zu machen, schrieb Obmann Fritz Gurgiser im Namen der Wipptaler Mitglieder. Ziel sei es, „gemeinsam die Belastungen durch den Lkw-Transit zu reduzieren“. Dafür werde es noch sehr viel Diplomatie und Geduld brauchen.