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Impfpflicht: Kija sieht Lücke bei Jugendlichen

Unter 18-Jährige sind von der Impfpflicht ausgenommen. Die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) befürchtet allerdings eine Impfpflicht für Jugendliche durch die Hintertür. Wenn sie nicht in die Schule gehen, haben sie aber keinen Ninja-Pass, um einkaufen oder ins Kino gehen zu können.

Im Februar tritt in Österreich die Impfpflicht in Kraft. Von dieser ausgenommen sind unter anderem Menschen unter 18 Jahren. Um in ein Lokal oder zum Frisör gehen zu können, braucht es einen 2-G-Nachweis. Bei Schulpflichtigen reicht dafür auch der Ninja-Pass aus der Schule, erklärte die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol. In den Ninja-Pass werden in der Schule die erfolgten Tests eingetragen. Diejenigen, die allerdings nicht in die Schule gehen, haben auch keinen Ninja-Pass.

In vielen Bereichen braucht es einen 2G-Nachweis

„Was ist aber mit den 16- bis 17-jährigen, die weder genesen noch geimpft sind?“, fragt Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser in einer Aussendung und führt aus: „Diese jungen Leute haben keinen gültigen 2-G-Nachweis und dürfen demzufolge z.B. nicht ins Kino oder einfach nur shoppen gehen.“ Auch mit sportlichen Betätigungen in Vereinen oder mit dem Besuch von kulturellen Angeboten werde es Schwierigkeiten geben, da auch dort ein 2-G-Nachweis verlangt wird.

Forderung nach Ausnahmeregelung für Junge

„Diese Jugendlichen sind zwar vom Gesetz her von der Impfpflicht befreit, es bleibt ihnen aber nach jetzigem Stand nichts anderes übrig, als sich den notwendigen Stich zu holen, wenn sie am öffentlichen Leben teilhaben wollen“, so Harasser. Sie fordert dringend eine Ausnahmeregelung, damit junge Menschen nicht erneut durch Pandemie-Maßnahmen sozial isoliert werden.