Ausnahmen – konkret Besuche von Kindern, palliativ betreuten, sterbenden und intensivtherapiepflichtigen Patienten, sowie die Begleitung bei Geburten oder bei psychosozialer Indikation – sollten aber weiter ermöglicht werden, hieß es in einem E-Mail des Landes an die Krankenanstalten am Dienstag.
Bezirkskrankenhäuser folgen Empfehlung
Ziel sei es zu verhindern, dass Besucher das Virus in die Krankenhäuser bringen und so Patienten und das Personal gefährden. Das Bezirkskrankenhaus Kufstein teilte in einer Aussendung am Mittwoch sogleich mit, der Empfehlung des Landes nachzukommen und ab Freitag wieder ein Besuchsverbot zu verhängen. Auch im Bezirkskrankenhaus St. Johann plane man wieder ein Besuchsverbot mit den erwähnten Ausnahmen, sagte Primar Norbert Kaiser der APA.
Bereits seit vergangenem November gilt ein Besuchsverbort im BKH Lienz mit ähnlichen Ausnahmen, wie sie das Land jetzt empfohlen hat.
tirol kliniken bleiben bei bestehender Regelung
Die landeseigenen tirol kliniken blieben indes bei den bestehenden Sicherheitsvorkehrungen, die ohnehin schon strenger seien als bundesweit verordnet, ließ der Sprecher der tirol kliniken, Johannes Schwamberger, die APA wissen. So sei weiterhin lediglich ein Besucher pro Patient zwischen 13.00 und 15.00 Uhr erlaubt, und auch nur sofern dieser länger als sieben Tage stationär aufgenommen ist.
Für Besucher gelte weiterhin die 2-G-plus-Regel – sprich zusätzlich zum Impf- oder Genesungszertifikat muss ein negatives PCR-Testergebnis mit Gültigkeit von 72 Stunden vorliegen.