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Chronik

Covid und Pyrotechnik im Visier der Polizei

Die Polizei hat angekündigt, in Tirol in der Silvesternacht die Vorschriften bezüglich Covid und Feuerwerken zu kontrollieren. Im privaten Bereich werden die Covid-Bestimmungen kontrolliert, wenn die Polizei aus anderen Gründen einschreiten muss.

Als Beispiel nennt man von Seiten der Polizei Erhebungen zu Körperverletzungen, wo dann auch die Einhaltung der Covid-Maßnahmen im privaten Bereich mitkontrolliert werden. Auch Feierlichkeiten im privaten Bereich sind laut Gesundheitsministerium nach der Sperrstunde um 22.00 Uhr auf höchstens zehn Personen beschränkt, sofern die Personen aus unterschiedlichen Haushalten stammen. Im öffentlichen Bereich werde man die Einhaltung der Regelungen im Rahmen von Schwerpunkt- und Streifendiensten kontrollieren, heißt es von der Polizei.

Keine F2-Feuerwerke im Ortsgebiet

Bezüglich der Verwendung von Feuerwerken weist die Polizei darauf hin, dass die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist. Mittels Verordnung könnten vom Bürgermeister jedoch bestimmte Teile von diesem Verbot ausgenommen werden, was aber etwa in Innsbruck nicht der Fall sei.

Unter dieses Verbot fallen bereits einfache, frei erwerbliche Knallkörper. Insbesondere verboten ist auch eine Verwendung jeglicher pyrotechnischen Gegenstände innerhalb und in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten und brandgefährdeten Objekten, insbesondere Tankstellen.