Schon seit Monaten sorgt ein Artikel des neuen Gesetzes für Aufregung: die Promillegrenze. Die neue Regelung sieht nämlich Strafen für Skifahrer und Snowboarder in angetrunkenem Zustand vor. Anfänglich war von null Promille die Rede. Doch die Verordnung dürfte wohl nicht ganz so streng zu sehen sein. Ein Bier oder ein Glas Wein zum Mittagessen sollten auf der Piste kein Problem sein.
Après Ski nur mehr begrenzt möglich
Das Après Ski könnte unter dem Gesetz aber eingebremst werden. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille drohen Bußgelder bis 1.000 Euro, ab 0,8 Promille gilt das Fahren als Straftat. Von einer gesetzlichen Reglementierung halten Hüttenwirte nicht viel.
Haftpflichtversicherung notwendig
Wer ab 1. Jänner auf Südtirols Pisten mit Skiern oder Snowboard unterwegs ist, muss laut neuem Gesetz auch über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Andernfalls drohen Strafen bis 150 Euro. Tages-Polizzen können für zwei, drei Euro auch vor Ort abgeschlossen werden.
Private Versicherungen haften in der Regel für Schadensbeträge im Millionenbereich. Tages-Polizzen decken meist nur einige hunderttausend Euro ab. Mit dem neuen Gesetz wurde auch die Helmpflicht erweitert. Galt sie bisher für Kinder bis 14 Jahre, müssen ab jetzt alle unter 18 einen Kopfschutz tragen. Was für Skifahrer heute nahezu normal ist, muss sich beim Rodeln aber noch etablieren, hier sind noch viele ohne Helm unterwegs. Mit dem Dekret der römischen Regierung könnten Teile des Gesetzes im letzten Augenblick noch aufgeschoben werden. Dennoch wird es ab 2022 mehr Regeln auf italienischen Skipisten geben.