Chirurgie außen, Klinik Innsbruck
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Chronik

Keine Anklage nach Datenweitergabe

Mitarbeiter der Innsbrucker Klinik haben im Vorjahr Patientendaten an Polizisten übermittelt. Ermittlungen gegen sie wurden nun eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründete das mit dem „öffentlichen Interesse“, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ („TT“) am Montag.

Vor einem Jahr wurde bekannt, dass über den Sicherheitsbeauftragten und eine Verwaltungsmitarbeiterin Teile von Krankengeschichten, Befunde und Arztbriefe über einen „informellen Weg“ zur Polizei gelangten. Gegen fünf Polizeibeamte wurde daraufhin wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses, des Missbrauchs der Amtsgewalt und Vergehens der Datenverarbeitung ermittelt.

Bei den beiden Klinikmitarbeitern wurde das Vergehen der Datenverarbeitung untersucht, sie wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe vor einem Jahr entlassen. Ganze 96.000 Mails wurden überprüft, 37 Fälle wurden laut „TT“ dann genauer angeschaut – mehr dazu in Entlassungen nach Datenschutzverletzung.

Öffentliches Interesse größer als Geheimhaltungsinteresse

Die Staatsanwaltschaft räumte zwar ein, dass aufgrund der Datenschutzrichtlinie der Klinik prinzipiell gegenüber der Polizei eine Verschwiegenheitspflicht gelte, Verstöße seien hier aber nicht ersichtlich. In den vorliegenden Fällen sei davon auszugehen, dass das öffentliche Interesse an der Mitteilung größer ist als das Geheimhaltungsinteresse. Immerhin sei es um die Aufklärung oder Verhinderung von Vergehen bzw. Verbrechen gegangen, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.

Ob die eigens dafür vorgesehenen Formulare verwendet wurden oder die Auskunftserteilung in der Krankengeschichte Niederschlag gefunden haben, sei für die strafrechtliche Beurteilung gegenstandslos, hieß es weiter. Dass Patientendaten an die Polizei übermittelt werden, ist an und für sich nicht unüblich. Doch gibt es dafür ein standardisiertes Vorgehen, wobei nur relevante Daten übermittelt werden dürfen.

Mitarbeiter wollen Entlassung bekämpfen

Zudem führte die Behörde ins Treffen, dass weder ein Schädigungs- noch ein Bereicherungsvorsatz nachweisbar seien. „Bei sämtlichen Anfragen lagen Fakten zugrunde, die dieser im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr und Prävention zur Einleitung von Maßnahmen zu tätigen hatte.“ Die beiden ehemaligen Mitarbeiter der tirol kliniken wollen nun ihre Entlassung juristisch bekämpfen.