Grenzkontrollen Kufstein
APA/EXPA/JFK
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Coronavirus

Einreiseregeln auch bei Kurztrip über Grenze

Seit Mitternacht gelten für Österreich verschärfte Einreisebestimmungen. Wer über die Grenze möchte, muss geimpft oder genesen sein und einen gültigen PCR-Test mithaben. Hat man bereits die Booster-Impfung, entfällt die PCR-Testpflicht. Die Regeln gelten auch bei einem kurzen Abstecher über die Grenze.

Wer geimpft oder genesen einreist, aber über kein negatives PCR-Testergebnis verfügt, muss sich registrieren und danach unverzüglich in Quarantäne begeben. Bis zur Vorlage eines negativen Testergebnissen ist die Quarantäne einzuhalten. All jene, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, müssen sich ebenfalls registrieren und danach in eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag mit einem negativen PCR-Test freitesten kann.

Bei Pendelverkehr reicht Antigentest

Pendlerinnen und Pendler können statt des negativen PCR-Tests auch einen negativen Antigentest vorweisen, der allerdings nicht älter sein darf als 24 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Transitverkehr. Die verschärften Einreiseregeln gelten allerdings auch für Österreicherinnen und Österreicher, die das Staatsgebiet nur für einen kurzen Abstecher über die Grenze, etwa zum Einkaufen in Bayern oder Südtirol, verlassen.

Die Einreiseregeln werden von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Bundesheer und den Gesundheitsbehörden überwacht. In Tirol werde am Flughafen lückenlos kontrolliert, so Harald Baumgartner, Leiter der fremden- und grenzpolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol. Seit dem Wochenende wurden bereits Passagiere aus Großbritannien bei der Einreise registriert – mehr dazu in Omikron: Bereits jetzt Kontrolle am Flughafen. An den Landesgrenzen werde man verstärkt kontrollieren, so Baumgartner.