Teststation Rotes Kreuz Flughafen
Flughafen Innsbruck
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Coronavirus

PCR-Testangebot am Flughafen aufgebaut

Nach der Ankündigung der Verschärfung der Einreiseverordnung ab Montag, ist am Flughafen Innsbruck eine PCR-Teststation aufgebaut worden, aber nur für zwei Tage. Einreisende können dieses Angebot in Anspruch nehmen, müssen aber nicht.

Am Freitagabend kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) eine Verschärfung der Einreisebestimmungen an. Ab Montag dürfen nur Personen einreisen, die über einen gültigen 2-G-Nachweis verfügen. Wer geimpft oder genesen ist, muss darüber hinaus einen aktuellen PCR-Test oder seinen Drittstich nachweisen können, um einer Quarantäne zu entgehen – mehr dazu in news.ORF.at

Flüge aus Omikron-geplagtem Großbritannien

Bisher galt etwa für Einreisende aus Großbritannien, das derzeit von der weitaus stärker ansteckenden Virusvariante Omikron heimgesucht wird, nur ein 2,5-G-Nachweis, geimpft oder genesen oder PCR-getestet. Das gilt auch noch am Samstag und am Sonntag. An diesen beiden Tagen soll das PCR-Testangebot, das im Auftrag des Landes errichtet wurde, als freiwilliges Angebot bestehen bleiben.

Am Samstag werden allein aus London sechs Flugzeuge in Innsbruck landen. Hunderte Personen können also noch ungetestet aus dem Omikron-geplagten London nach Tirol einreisen, wie auch Weihnachtsheimkehrer und Urlauber aus Deutschland, Finnland und den Niederlanden. Für sie baute das Rote Kreuz am Samstagvormittag eine PCR-Teststation in der Halle des Innsbrucker Flughafens auf. Die Reisenden können das Angebot in Anspruch nehmen. Sie müssen aber nicht.

PCR Teststation Rotes Kreuz Flughafen Innsbruck
Flughafen Innsbruck
Das PCR-Testangebot am Innsbrucker Flughafen bleibt nur bestehen, bis die Verschärfung der Einreiseregeln ab Montag in Kraft ist.

2-G-Plus oder Boosterimpfung

In Innsbruck werden die Impf- und Genesenennachweise im Rahmen der Passkontrollen bisher nicht lückenlos, aber „mit hoher Stichprobe“ kontrolliert, so der stellvertretende Flughafendirektor Patrick Dierich. Ab Montag gilt für alle Flugreisenden: 2-G-Plus, das heißt geimpft, genesen plus PCR-getestet, oder der Einreisende hat schon den dritten Impfstich, die sogenannte Boosterimpfung. Diese Kriterien müssen bereits vor dem Antritt der Flugreise, also bevor die Reisenden das Flugzeug besteigen, erfüllt sein, so Dierich. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt sein, gilt eine zehntägige Quarantäne.

Ob ab Montag lückenlos oder weiter „mit hoher Stichprobe“ im Zusammenspiel mit der Passkontrolle kontrolliert wird, vermochte Patrick Dierich noch nicht zu sagen. Ihm liege die verschärfte Einreiseverordnung noch nicht schriftlich vor.

Brita Bauer, tirol.ORF.at