Innerhalb des von der Polizei festgelegten Bannkreises dürfen an diesen beiden Tagen keine Demos stattfinden, außerhalb sind Versammlungen erlaubt. Der Landhausplatz ist während des Landtages gesperrt.

Sollten sich trotzdem Demonstrierende einfinden und die Verordnung missachten, betrage die Strafe bis zu 720 Euro. Das Versammlungsverbot werde mit verstärktem Personaleinsatz überwacht, so die Landespolizeidirektion. In einschlägigen Kommunikationsplattformen ist von Demonstrationen an diesen zwei Tagen bereits die Rede.
FPÖ bittet um „gegenseitige Rücksichtnahme“
Auch die FPÖ meldete sich zu Wort. In einer Aussendung am Dienstag hieß es, die Örtlichkeiten von Versammlungen müssten so gewählt werden, dass keine Blaulichtorganisationen behindert werden, so Landesparteiobmann Markus Abwerzger. Er sprach damit einen Vorfall vom letzten Sonntag an, bei dem Demonstranten die Zufahrt der Bergrettung und der Feuerwehr blockiert haben sollen. Es dürfe zu keiner "Fremd- oder Eigengefährdung kommen. Die bisherigen Versammlungen seien in Tirol „friedvoll und vorbildhaft“ erfolgt, meinte Abwerzger, der die Bevölkerung um „gegenseitige Rücksichtnahme“ ersucht.
Das Versammlungsverbot gilt im Übrigen während jeder Landtagssitzung. Das Verbot geht auf das Versammlungsgesetz zurück. Dass die Exekutive diesmal explizit darauf aufmerksam macht, hat aber wohl mit dem in den letzten Wochen erhöhten Aufkommen von Demonstrationen zu tun.