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ORF/Gärtner-Horvath
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Gesellschaft

Anlaufstellen für Opfer von Diskriminierung

Das Land Tirol verweist anlässlich des Tages der Menschenrechte am Freitag auf Anlaufstellen und Beratungsmöglichkeiten für Opfer von Rassismus und Diskriminierung. Diese bieten auch Prävention und Information in Gleichbehandlungsfragen.

„Menschen dürfen nicht aufgrund persönlicher Merkmale wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Sprache oder Weltanschauung ungleich oder schlechter behandelt werden. Diese Gleichheit aller Menschen hinsichtlich Würde und Rechte ist eines der grundlegendsten menschenrechtlichen Prinzipien“, bekräftigte Sozial- und Integrationslandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte. Das sei auch in Gesetzen und anderen Normen festgeschrieben. Diese Rechtsgrundlagen seien zugleich „Garant für sozialen Frieden und ein gutes Miteinander“, so Fischer.

„Engmaschiges Netz“ für Beratung von Betroffenen

Das Land verwies auf das bestehende Netz an Beratungs- und Unterstützungsangeboten, an die sich betroffene Menschen wenden können. Eine zentrale Anlauf-, Service- und Monitoringstelle für rassismus- und diskriminierungskritische Arbeit in Tirol ist ARAtirol (Antirassismus-Arbeit-tirol). Diese wird vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck finanziert und ist seit Juni 2020 am Zentrum für MigrantInnen in Tirol (ZeMiT) angesiedelt, das als Verein seit 1986 kostenlose Beratungen für Menschen mit Migrationshintergrund bietet.

2021 wurden vor allem Fälle von Rassismus bei Bewerbungsgesprächen, Vergaberichtlinien von Gemeindewohnungen und bei der Wohnungssuche an die ARAtirol herangetragen. „Ein schier unüberschaubares Problem ist Rassismus und Hass im Netz. Ein Problem, das auf mehreren Ebenen bearbeitet werden muss: Monitoring, Meldeverfahren bis hin zu Strafen sind hier ebenso notwendig wie ausreichende Bildungsarbeit für Lehrpersonal sowie Schülerinnen und Schüler", so ZeMiT-Geschäftsführerin Mirjana Stojaković.

Diskriminierungen bei Arbeit und Wohnungssuche

Neben ARAtirol können sich Betroffene in bestimmten Fällen auch an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Es handelt sich dabei um eine unabhängige staatliche Einrichtung, die sowohl Betroffene von Diskriminierung berät als auch Unternehmen, Schulen und Organisationen, um vorbeugend zu wirken. „In unserer Arbeit mit Betroffenen stellen wir fest, dass vor allem Menschen mit zuschreibbarem Migrationshintergrund, ausländisch klingendem Namen und Menschen mit dunkler Hautfarbe von Rassismus betroffen sind“, so Katharina Raffl, Gleichbehandlungsanwältin für Tirol, Salzburg und Vorarlberg. Dabei gebe es immer wieder Fälle aus der Arbeitswelt, etwa wenn Betroffene einen Job aus rassistischen Gründen nicht bekommen oder verloren haben, aber auch Diskriminierungen im Arbeitsalltag.

Neben der Arbeit ist auch die Wohnungssuche laut Raffl ein Bereich, wo es zu Diskriminierungen kommen kann. Bei festgestellten Ungleichbehandlungen werde vielfach außergerichtliche Lösungen angestrebt, es könne aber auch zum Schadenersatz für Betroffene kommen. Andererseits können diskriminierende Vorkommnisse auch nur anonym gemeldet und dokumentiert werden.

Wohnung leer
APA/GEORG HOCHMUTH
Diskriminierungen bei der Wohnungssuche und der Wohnungsvergabe gehören zu häufigen Fällen bei den Beratungsstellen

Servicestelle für Problemen mit Land und Gemeinde

Für Fälle von Diskriminierung durch das Land oder durch eine Gemeinde ist in Tirol die „Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung“ zuständig. Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten hier gegen Verstöße vorzugehen, so die Leiterin der Servicestelle, Isolde Kafka. Das könne von Beratungen über rechtliche Unterstützung und Vermittlungsversuche bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatz reichen.

So können sich etwa Menschen an die Servicestelle wenden, wenn sie glauben, dass sie bei der Vergabe von Gemeindewohnungen oder bei der Mietzinsbeihilfe benachteiligt wurden. Für die Wohnungsvergabe müsse es transparente Kriterien der Gemeinden geben, um Diskriminierungen zu verhindern, betonte Kafka.

Sie verwies auf das Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes, an das auch Gemeinden gebunden sind. „Ein Thema, mit dem wir immer wieder befasst werden, sind Mehrfachdiskriminierungen. Das Risiko einer Diskriminierung ist umso höher, wenn mehrere potenzielle Diskriminierungsgründe wie Herkunft, Geschlecht, Religion, sexuelle Orientierung, Alter, Weltanschauung und/oder vielleicht auch eine Behinderung zutreffen“, berichtete Kafka aus der Beratungspraxis.