Landesgericht Innsbruck
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Gericht

Causa Erl: Berufung noch offen

Nachdem das Innsbrucker Landesgericht die Klage der Festspiele Erl Betriebsgesellschaft gegen Markus Wilhelm auf Unterlassung abgewiesen hat, überlegt Festspielpräsident Hans-Peter Haselsteiner, ob er Berufung einlegen soll. Landesrätin Beate Palfrader (ÖVP) sprach sich gegen eine Prozessfortführung aus.

Wilhelm hatte arbeitsrechtliche Zustände und abgabenrechtliche Missstände kritisiert, bei denen es um Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz ging. Die Festspiele Erl, die vom Land Tirol und dem Bund mitfinanziert werden, klagten auf Unterlassung und Widerruf.

Wilhelm habe „noch vor der Veröffentlichung seines Blogs per E-Mail beim stellvertretenden Intendanten der klagenden Partei und bei Dr. Gustav Kuhn um eine Stellungnahme angefragt“, begründete das Landesgericht die Entscheidung. Beide hätten keine solche abgegeben. Der Beklagte habe zudem „in ausreichendem Umfang bewiesen“, dass „der sachliche Kern“ der „online gestellten Verdachtslage im Zeitpunkt der Veröffentlichung vorlag“, so das Gericht weiter. Auch die „vitale Rolle der Medien als die eines ‚public watchdog‘ in einer demokratischen Gesellschaft“ sei zu beachten – mehr dazu in Causa Erl: Klage gegen Wilhelm abgewiesen.

Landesrätin will „Ruhe einkehren lassen“

Palfrader betonte gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal, dass weder sie selbst noch das Land Tirol Wilhelm geklagt hätten, „das war eine Entscheidung der Geschäftsführung einer Gesellschaft“ – „Ich kann mich nicht für Klagen entschuldigen, die eine Gesellschaft gegenüber einer Person einbringt“, so die Landesrätin. „Ich bin dafür, dass wir Ruhe einkehren lassen“ und dass das Verfahren „nicht unbedingt“ weitergeführt werden solle. „Es gibt aber auch andere Rechtsmeinungen dazu“, merkte sie an.

Für Haselsteiner war indes noch nicht so klar, ob die Festspiele Berufung einlegen sollen oder nicht. Er wolle dies erst mit seiner Rechtsanwältin besprechen. Dennoch meinte er, dass er nicht glaube, „dass die Frage, die wir dem Gericht gestellt haben, schon letztgültig beantwortet ist“.