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Chronik

Serbischer Familie wird Hauskauf verwehrt

Im Unterland hat die Behörde den Hauskauf einer serbischen Familie abgelehnt. Die Behörde beruft sich auf das strenge Grundverkehrsgesetz. Die serbische Familie lebt bereits seit vielen Jahren in Tirol und betreibt einen Gastronomiebetrieb.

Seit 20 Jahren lebt eine serbische Familie im Tiroler Unterland und betreibt dort auch ein Lokal. Die Kinder der Familie sind in Österreich geboren und gehen hier zur Schule. Der Kaufvertrag für ein Haus im Bezirk Kufstein ist bereits unterschrieben, was noch fehlt ist die Genehmigung der Grundverkehrsbehörde – das berichtete zuerst die „Tiroler Tageszeitung“. Denn bei Käufen von Nicht-EU-Bürgern in Tirol muss ein öffentliches Interesse vorliegen – das fehle hier. Das private Interesse der Familie reiche nicht, heißt es.

BH Platzgummer
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Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer

„Der Sinn dieser gesetzlichen Bestimmung liegt darin, dass Ausländer in Tirol nicht völlig frei Grund erwerben können“, so Kufsteins Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer: „Diese gesetzliche Bestimmung mag in Grenzfällen als ungerecht empfunden werden, aber sie hat doch einen wesentlichen Charakter.“

Alle in einen Topf?

Auch andere Tiroler Bezirkshauptleute berichten von ähnlichen Fällen. Das Tiroler Grundverkehrsgesetz ist hier sehr streng, in Wien oder Kärnten wäre die Familie sehr wohl berechtigt, ein Haus zu kaufen. Verwaltungsjurist Peter Bußjäger stellt in Frage, ob man Menschen, die seit Jahrzehnten im Land leben, hier arbeiten und Steuern zahlen, wirklich gleich behandeln will „wie andere Personen aus dem Ausland, die in Tirol irgendwas investieren wollen“.

Die Familie wollte sich das nicht gefallen lassen und hat das Landesverwaltungsgericht eingeschaltet. Dort wurde die Beschwerde der Familie aber abgelehnt – öffentliches Interesse würde nicht vorliegen. „Die Befriedigung des Wohnbedürfnis könne auch anderweitig, beispielsweise durch die Anmietung einer Wohnung erfolgen“, heißt es in dem Bescheid.

Grüne: Nicht Erwerb von Eigentum verwehren

Kritik kommt dazu auch aus der Politik: Für solche Fälle sei die gesetzliche Hürde nicht vorgesehen, so Michael Mingler, der Wohnbausprecher der Tiroler Grünen: „Das Grundverkehrsgesetz ist dafür da, den Ausverkauf von Tirol zu stoppen. Und nicht dazu, um gut integrierten Menschen, die seit Ewigkeiten hier leben und arbeiten, den Erwerb von Eigentum zu verwehren. Ich glaube, es ist in unser aller Interesse, dass Menschen, die hier schon länger leben, sich auch Eigentum verschaffen können. Dementsprechend sollte das Gesetz auch ausgestaltet werden.“

Baurecht
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Landesrat Josef Geisler (ÖVP) hält eine Änderung des Grundverkehrsgesetzes nicht für notwendig

Geisler: Staatsbürgerschaft beantragen

Der zuständige Landesrat Josef Geisler (ÖVP) hält eine Gesetzesänderung nicht für notwendig. Ein Interview lehnte er aus terminlichen Gründen ab, in einer schriftlichen Stellungnahme erklärte er, private Interessen allein würden für den Hauskauf nicht ausreichen. „(…) gut integrierte und in Tirol nachweislich dauerhaft ansässige Drittstaatsangehörige können die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und unterliegen damit nicht mehr dem Ausländergrundverkehr. Grundsätzlich wollen wir im Ausländergrundverkehr auch weiterhin sehr strenge Maßstäbe anlegen.“

Die betroffene Familie will noch nicht aufgeben und hat Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht.