Tilman Märk
Universität Innsbruck
Universität Innsbruck
Wissenschaft

Innsbrucker Uni-Rektor geht ein Jahr früher

Der Rektor der Universität Innsbruck verkürzt seine Amtsperiode um ein Jahr und stellt seinen Posten ab März 2023 zur Verfügung. Tilman Märk will so dem Universitätsrat und Senat die Möglichkeit geben, ohne Zeitdruck und in einer kontrollierten Übergangsphase einen Nachfolger zu finden.

Tilman Märk war seit 2003 zunächst Vizerektor für Forschung und ab 2011 Rektor der größten Forschungs- und Bildungseinrichtung Westösterreichs. In dieser Zeit sei es ihm gelungen, die Universität Innsbruck als national wie international hoch angesehene Forschungs- und Lehrinstitution zu positionieren, resümierte Märk.

Intensives Arbeiten an Weichenstellung für Zukunft

Vor allem innerhalb seiner dritten Rektoratsperiode ab März 2020 sei intensiv an einer Weichenstellung für die Zukunft gearbeitet worden. So sei ein ambitionierter Entwicklungsplan auf den Weg gebracht und eine vergleichsweise erfolgreiche Leistungsvereinbarung für die kommenden drei Jahre mit dem Wissenschaftsministerium abgeschlossen worden.

Diese beiden Eckpfeiler würden – neben einem sehr guten finanziellen und strukturellen Fundament – eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der Universität Innsbruck sicherstellen, war sich Märk sicher.

Neubau am Innrain bald bezugsfertig

Wenig „offene Baustellen“ schien es im Moment auch an der Gebäudeinfrastruktur zu geben: Der Neubau am Innrain 52a werde in wenigen Monaten bezugsfertig sein, informierte der scheidende Rektor, weitere wichtige Erweiterungsbauten seien geplant und einer seiner „lang gehegten Wünsche“, der Bau eines „Hauses der Physik“, sei „unter Dach und Fach“ – mehr dazu in Uni Innsbruck bekommt „Haus der Physik“.

Visualisierung Uni Neubau
Günter Moor
Der Neubau am Innrain soll in wenigen Monaten bezugsfertig sein

Nun ist es die Aufgabe des Universitätsrats und des Senats, in den kommenden Wochen und Monaten zunächst eine entsprechende Ausschreibung für das Amt des Rektors vorzubereiten, anschließend aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine neue Rektorin oder einen neuen Rektor auszuwählen und in der Folge zu bestellen. Die reguläre Amtszeit eines Rektorats dauert vier Jahre. Seit der letzten Gesetzesnovelle beträgt die maximale Amtszeit eines Rektors zwölf Jahre in Folge.