Er habe sich nach zahlreichen Provokationen endlich einmal Respekt verschaffen wollen, aber sicher nicht die Absicht gehabt, jemanden zu töten, bestritt der 16-Jährige im Verfahren jede Tötungsabsicht. Der Jugendliche, der laut Gutachten eine schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung aufweist, ist seiner Mutter bereits im Alter von sechs Jahren abgenommen worden. Es folgte, so wurde während des Verfahrens mehrfach betont, eine schwierige Kindheit.
Streit in Wohngemeinschaft eskalierte
Anfang Juli eskalierte ein Streit in einer betreuten Wohngemeinschaft in Innsbruck. Der Angeklagte fasste dabei Faustschläge aus und hat dann, bevor die Polizei eintraf, mehrfach mit Messern auf eine blockierte Türe eingestochen. Seinen Kontrahenten, der sich hinter der Tür aufhielt, habe er dabei mit dem Umbringen bedroht.
Der Anwalt des Minderjährigen hat sich für Therapie statt Strafe ausgesprochen. Die Geschworenen haben am Abend dann aber einstimmig auf Mordversuch entschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.