Sessellift mit Pisten
Hermann Hammer
Hermann Hammer
Politik

2-G-Nachweis: FPÖ zieht vor VfGH

Die Tiroler FPÖ hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Individualbeschwerde gegen den verpflichtenden 2-G-Nachweis bei Seilbahnen eingebracht. Zudem forderte der Tourismussprecher der FPÖ vom Tiroler Skilehrerverband die Rücknahme der Impfpflicht bei der Ausbildung.

In der freiheitlichen Partei würden viele Menschen „daran arbeiten, die drohende Impfpflicht zu bekämpfen“, so FPÖ-Tirol-Tourismussprecher Alexander Gamper bei einer Pressekonferenz am Montag. „Es wird juristischen Widerstand der freiheitlichen Partei geben“, versicherte auch FPÖ-Parteimitglied Michael Schilchegger, der als Verfassungsjurist in Linz tätig ist, und zur Pressekonferenz zugeschaltet war.

Für Rücknahme der Skilehrer-Impfpflicht

Der Tiroler Skilehrerverband hatte – wie auch andere Landesverbände mit Ausnahme Vorarlbergs – auf „Weisung“ des Präsidenten des Österreichischen Skischulverbandes, Richard Walter, nur mehr geimpfte Skilehrer zu Ausbildungskursen zugelassen. Diese Impfpflicht müsse zurückgenommen werden, forderten die beiden Freiheitlichen.

„Der Österreichische Skischulverband ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und keine private Vereinigung. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht“, argumentierte Schilchegger. Man habe sich per Brief mit einem Ultimatum an den Landesskilehrerverband gewandt, erklärte er. Die FPÖ werde je nach Antwort auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Verfassungsgerichtshof in Wien
APA/Herbert Neubauer
Die FPÖ zieht gegen die 2-G-Pflicht in Skiliften vor den Verfassungsgerichtshof

Gegen die 2-G-Regel in Skiliften und Seilbahnen hat die FPÖ nun den VfGH angerufen. Als „völlig ungeeignete Maßnahme“ in der Pandemiebekämpfung bezeichnete Schilchegger die Regel, die per Covid-Schutzmaßnahmenverordnung mit 15. November in Kraft getreten war. Nicht nachvollziehen konnte der Jurist die Tatsache, dass Tests nicht mehr ausreichen würden, um zu belegen, dass ein Mensch „gesund und nicht ansteckend ist“ – wohingegen dies bei Geimpften und Genesenen „gar nicht gesichert“ sei.

Schilchegger verwies auf die Tatsache, dass PCR-Tests noch immer als der wissenschaftliche „Gold-Standard“ gelten würden. Außerdem sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum Antikörpernachweise im Blut der 2-G-Regel nicht entsprächen. Ferner dürften Seilbahnen „nicht anderen Regeln unterworfen werden als andere Massenbeförderungsmittel wie etwa Straßenbahnen oder Busse“ – zumal die Beförderungszeit geringer ausfalle, Abstandsregeln eingehalten werden könnten und sich die Menschen oft im Freien aufhalten würden.

2-G-plus-Regel sei besser zu argumentieren

Die 2-G-Regel sei „etwas Unehrliches“, fand Schilchegger – eine Vorgabe, die „nicht mehr im Einklang mit dem Gesetz und der Wissenschaft“ stehe und nur das „versteckte Ziel“ verfolge, die Impfrate zu erhöhen. Eine 2-G-plus-Regel sei hingegen „verfassungsrechtlich sicher besser zu argumentieren“ und schwerer anfechtbar, befand er und forderte: „Ich möchte geordnete und nachvollziehbare Regeln mit FFP2-Maskenpflicht und Tests.“

Gamper schlug in dieselbe Kerbe und verwies zusätzlich auf den „Riesenschaden“ für den Tourismus und ausländische Gäste, die sich ob der geltenden Regeln „krumm lachen“ würden. Durch 2-G würde „ein Großteil der skiwilligen Einheimischen und Gäste“ weggesperrt und den Kindern die „Möglichkeit genommen, sich am Berg auszutoben“, unterstrich Gamper.