Lifebrain-Mitarbeiter hantieren mit „Gurgel-Tests“ am Freitag, 26. März 2021, im Rahmen der Eröffnung des neuen Lifebrain Logistik- und Laborzentrums „Alles gurgelt“ auf der Baumgartner Höhe in Wien
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Coronavirus

PCR-Test-Ausschreibung war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Tirol (LVwG) hat dem Einspruch der Lifebrain COVID Labor GmbH gegen die Ausschreibung des Landes Tirol für Laborleistungen für CoV-Tests vom 21. September stattgegeben. Demnach war die Auswertungsfrist für die Tests unzulässig reduziert worden.

Das Land hatte die Auswertungsfrist für PCR-Ergebnisse von 24 auf 14 Stunden reduziert. Diese Verkürzung sei somit nichtig, schrieb das Wiener Großlabor laut APA in einer Aussendung, die Ausschreibung des Landes sei rechtswidrig.

LVwG sah Verzerrung des Bietermarktes

Eine ordentliche Revision wurde vom LVwG überdies für unzulässig erklärt, das Land Tirol hat die Verfahrenskosten zu tragen. Die Verkürzung der Analysefrist auf 14 Stunden stelle eine Verzerrung des Bietermarktes dar und diskriminiere insbesondere nicht in Tirol ansässige Bieter, lautete die Begründung des LVwG nach dem nunmehr abgeschlossenen Hauptverfahren.

In einem Schreiben vom 29. November hielt das LVwG zudem fest, dass „keine Rede davon sein (kann), dass die Reduktion von 24 Stunden auf 14 Stunden für den öffentlichen Auftraggeber durch ein Ereignis bedingt wurde, das er nicht hätte vorhersehen können“.

Nach dem Wirbel rund um die Durchführung von PCR-Tests in Tirol durch die HG Lab Truck, die Tochterfirma der HG Pharma, hatte das Land nach einer europaweiten Ausschreibung Mitte Juli eine Rahmenvereinbarung mit vier Bietern bzw. Bietergemeinschaften – darunter die Lifebrain COVID Labor GmbH – abgeschlossen. Die PCR-Testauswertungen wurden auf jeweils nach Regionen festgelegte Lose aufgeteilt und zunächst bis zum 30. September 2021 vergeben.

Auswertungsfrist wurde verkürzt

Per erneuter Ausschreibung vom 21. September wurde die Auswertungsfrist – also die Dauer von der Probe- bzw. Abstrichnahme bis zum Vorliegen des Analysebefundes – dann von 24 auf 14 Stunden verkürzt. Lifebrain hatte die neuerliche Vergabe aufgrund dieser Rahmenbedingung beeinsprucht und war im Oktober vorerst aus den PCR-Testungen in Tirol ausgestiegen. Alle anderen Labore – wie die Virologie der Medizin-Uni Innsbruck oder die Tiroler Fachlabore – passten sich an.

Die Virologie Innsbruck übernahm jene Gebiete, für die Lifebrain zuständig gewesen war. Nach dem Spruch des LVwG hieß es auf ORF-Anfrage von Lifebrain, dass das Unternehmen jederzeit für Gespräche mit dem Land Tirol bereit sei und auch Kapazitäten für die Auswertung weiterer Tests habe.

Land nimmt Entscheidung zur Kenntnis

Das Land Tirol nahm die Entscheidung des LVwG zur Kenntnis, wie es auf APA-Anfrage aus dem Landhaus hieß. Die Verkürzung der Analysefrist habe darauf abgezielt, eine möglichst rasche Auswertung von durchgeführten PCR-Testungen sicherzustellen. Rasche Testauswertungen seien nach wie vor eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Bekämpfung der CoV-Pandemie. So gehe es etwa um eine möglichst rasche Absonderung all jener, die sich mit Covid-19 infiziert haben.