Ortszentrum von Ischgl (Tirol)
ORF.at/Lukas Krummholz
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Gericht

Ischgl: Auch Zivilrechtsklagen abgewiesen

Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. In zwei Fällen erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es. „Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll“, begründete die Richterin ihre Entscheidung.

Der Republik sei in den „hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten“, hieß es weiter. Die klagenden Parteien haben nun die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen.

Strafrechtliche Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte vor einer Woche bekanntgegeben, dass die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl eingestellt wurden. Es kommt damit zu keiner Anklage. Es gebe keine Beweise für ein schuldhaftes Verhalten, so die Staatsanwaltschaft – mehr dazu in Keine Anklage in Causa Ischgl.

VSV-Obmann zeigt sich empört

Der Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), der die Klagen organisiert hatte, Peter Kolba, zeigte sich empört: „Es ist völlig absurd, Zeugenbeweise abzulehnen und dann im Akt erliegenden Urkunden nicht zu trauen. In einer Pandemie muss man Meldungen des Europäischen Warnsystems ernst nehmen, sonst ist eine Eindämmung einer Pandemie unmöglich.“

Weiters gehe das Gericht davon aus, dass die Landesbehörden annehmen durften, dass sich die isländischen Touristen auf dem Rückflug angesteckt hätten. „Diese Ansicht ist durch die vorgelegten Beweismittel mehr als widerlegt. Die Presseaussendung des Landes Tirol vom 5.3.2020 war eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit wider besseres Wissen – das setzt das Gericht nunmehr fort,“ so Kolba. Auf die Ereignisse nach dem 7. und 8. März 2020 gehe das Urteil gar nicht ein. „Ich habe in meinem ganzen Arbeitsleben noch nie ein so dürftig begründetes und vollkommen einseitiges Urteil gesehen,“ kritisierte Kolba.