Bei den Bezirkshauptmannschaften werden Serviceleistungen zwar angeboten, sollen aber soweit möglich online oder telefonisch abgewickelt werden, hieß es von Landesamtsdirektor Herbert Forster.
„Der Regelbetrieb und direkte Parteienverkehr wird in den nächsten Wochen ausschließlich auf jene dringenden Angelegenheiten reduziert, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können“, sagte Forster. Deshalb werden auch die Öffnungszeiten eingeschränkt. Das Ansteckungsrisiko soll durch diese Vorgehensweise minimiert werden.
Innsbrucker Rathaus setzt auf Terminvereinbarung
Die Innsbrucker Magistratsdirektion appelliert an alle Bürger sich vor einem notwendigen Behördengang in der jeweiligen Dienststelle zu informieren und einen Termin zu vereinbaren. Dies trägt zu einem raschen Ablauf bei den Zugängen, einer Entzerrung in den Wartebereichen sowie der Entlastung des Bürgerservice bei. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich.
Verkürzte Öffnungszeiten im Meldewesen
Das städtische Referat Melde- und Einwohnerwesen, Passangelegenheiten hat die Öffnungszeiten verkürzt. Künftig hat das Meldeamt von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Davon ausgenommen ist das Passamt: Für die (Neu-)Ausstellung eines Reisepasses muss wie gehabt ein Termin im Vorfeld vereinbart werden, am besten per Mail unter post.passwesen@innsbruck.gv.at. Auskünfte erhält man auch telefonisch unter der Telefonnummer +43 512 5360 1217.