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Gericht

„Problemwolf“ 118MATK erhält Schonfrist

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat der Beschwerde von WWF und Ökobüro gegen den Abschussbescheid für den Wolf 118MATK aufschiebende Wirkung zuerkannt. Die Jäger wurden mittels SMS darüber informiert. LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP) will dagegen Rechtsmittel ergreifen.

Da aus Sicht der Behörde vom Wolf 118MATK eine unmittelbare, erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgeht, aberkannte sie zunächst die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen die Abschussgenehmigung für den Wolf, der im Tiroler Oberland nachweislich 59 Schafe tötete.

Damit war der Wolf seit dem Erlassen des Bescheids am 27. Oktober von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen und durfte bejagt werden – mehr dazu in Wolf ist offiziell zum Abschuss freigegeben. Dagegen legten WWF und Ökobüro – wie auch schon in Salzburg und Kärnten – Beschwerde ein.

Aufschiebende Wirkung aus formalen Gründen aufgehoben

Aus formalen Gründen hob allerdings das LVwG die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung auf. In der Begründung des Gerichts zur Aufhebung der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung heißt es: „(…), so wäre die volle Wirksamkeit der späteren Gerichtsentscheidung über das Bestehen der aus dem Gemeinschaftsrecht hergeleiteten Rechte nicht sichergestellt. (…) Damit wäre das Gebot der Effektivität des Unionsrechts nicht in Einklang zu bringen.“

In der Sache selbst – nämlich der Ausnahme von der ganzjährigen Schonzeit eines Wolfes in zehn Jagdteilgebieten für 60 Tage – entschied das Landesverwaltungsgericht nicht, teilte das Land mit.

Jäger mit SMS über Aufschub in Kenntnis gesetzt

Das Land verständigte daraufhin nach eigenen Angaben die Jagdausübungsberechtigten und -schutzorgane umgehend mittels SMS, dass damit die Entnahme eines Wolfes entsprechend dem Bescheid nicht mehr zulässig ist.

LH-Stv. Josef Geisler kündigt an, Rechtsmittel zu ergreifen: „Wir werden in Revision gehen und das Höchstgericht anrufen. Ohne die Möglichkeit, rasch einzugreifen, ist jeder Abschussbescheid totes Recht.“