Seeber beim Prozess in Innsbruck
APA/EXPA/ ERICH SPIESS
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Chronik

Anklage bekämpft Seeber-Freispruch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nach dem Freispruch für den Tiroler Ex-ÖVP-EU-Abg. Richard Seeber und dessen Berater Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Der frühere Politiker war in erster Instanz vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen worden.

Die WKSta bestätigte am Donnerstag Medienberichte, wonach sie gegen das Urteil des Landesgerichts in Innsbruck vorgehen will. Der Freispruch der beiden Angeklagten war im Zweifel erfolgt, der Richter hatte von vielen offenen Fragen gesprochen – mehr dazu in Seeber und Zweitangeklagter freigesprochen.

Seeber wird von der WKSta schwerer Betrug im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit als EU-Parlamentarier zur Last gelegt, dem Zweitangeklagten schwerer gewerbsmäßiger Betrug. Der ehemalige, aktuell suspendierte Leiter des Tirol-Büros in Brüssel soll laut Anklage zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen eines externen Beraters aus Rumänien und dessen Tochter in Höhe von rund 400.000 dem EU-Parlament vorgelegt haben, ohne dass es eine entsprechende Leistung gab. Seeber weist die Vorwürfe zurück, auch vor Gericht hatte er betont, dass er die Recherchen und Expertisen des Rumänen für seine politische Arbeit gebraucht habe. Sein Anwalt argumentierte, dass es keinerlei Geldflüsse in der Causa an seinen Mandanten gegeben habe.