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FPÖ ruft wegen 2-G bei Seilbahnen VfGH an

Die Tiroler FPÖ ruft wegen des 2-G-Nachweises bei Seilbahnen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Wegen dieser „gesetzeswidrigen“ Maßnahme sei eine Individualbeschwerde gerade in Ausarbeitung, erklärte der Tourismussprecher der Partei, Alexander Gamper. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) verteidigte hingegen die Maßnahme.

Der Transport von Skigästen, Personal und Skilehrern müsse gewährleistet bleiben, forderte Alexander Gamper. Dasselbe gelte auch für die Impfpflicht für Skilehrer in ihrer Ausbildung. Die „Weisung“ des Präsidenten des Österreichischen Skischulverbandes, Richard Walter, nur mehr geimpfte Skilehrer zu Ausbildungskursen zuzulassen, werde nicht halten.

Scharfe Attacken wegen der 2-G-Regel bei den Seilbahnen ritt Gamper gegen Franz Hörl. Dieser ist Seilbahnsprecher und ÖVP-Nationalratsabgeordneter. Er sollte sich eigentlich der Gesetzeswidrigkeit bewusst ein: „Seilbahnen unterliegen dem Eisenbahngesetz. Würde hier die 2-G Regel eingeführt werden, so gelte das auch für U-Bahnen, Straßenbahnen, Eisenbahnen“.

Hörl akzeptiert Maßnahme des Ministeriums

„Es ist richtig, dass die Seilbahnen Teil des öffentlichen Verkehrs sind und als solcher die Betriebs- und Beförderungspflicht haben“, räumte Hörl in einer Aussendung der Wirtschaftskammer ein. Dennoch akzeptiere man die Entscheidung des Gesundheitsministeriums und werde – anders als die Tiroler FPÖ – nicht vor den VfGH ziehen. „Auch mit 2G ist eine gute Wintersaison möglich und das ist immer noch besser als gar keine Saison“, argumentierte Hörl.

Eine „sichere Beförderung unserer Gäste“ habe „oberste Priorität“, sagte er. Man müsse nun „einen sichtbaren und auch über unsere Grenzen wahrnehmbaren Beitrag“ zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten, meinte der Seilbahner.