Im Ibiza-U-Ausschuss hatten Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wiederholt über Störfeuer der OStA Wien wie etwa schikanöse Berichtspflichten geklagt. Darauf hat man nun im Justizministerium reagiert. Die Aufsicht wurde einem Oberstaatsanwalt in Innsbruck übertragen, der zwar der Wiener OStA formal zugeteilt, aber weisungsfrei gestellt ist. Er berichtet direkt an das Justizministerium.
Regelung nur für bestimmte Verfahren
Die Regelung gilt nur für von der WKStA geführte Verfahren im Ibiza-Komplex und wurde einvernehmlich erarbeitet, hieß es. Darunter befinden sich beispielsweise auch die Ermittlungen gegen Alt-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und neun weitere Beschuldigte in der Inseratenaffäre.