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Politik

U-Ausschussgesetz soll novelliert werden

In Tirol soll ein neues Untersuchungsausschussgesetz auf den Weg gebracht werden. Ein diesbezüglicher Unterausschuss, der sich aus den Mitgliedern des Rechts- und Gemeindeausschusses zusammensetzt, ist am Freitag eingerichtet worden. Das Gesetz wurde wiederholt als veraltet kritisiert.

Die Novellierung werde aufgrund der „Erfahrungen während des TSD-Untersuchungsausschusses 2019/2020“ unternommen, hieß es von der Landtagsdirektion. Schon während des Untersuchungsausschusses zur Auslagerung der Flüchtlingsagenden an die landeseigene Tiroler Sozialen Dienste GmbH (TSD) wurde wiederholt von den Landtagsparteien kritisiert, dass das Gesetz veraltet sei. Immerhin stammt die gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 1998. Alle im Landtag vertretenen Parteien waren sich nun über eine Überarbeitung einig.

Die Landtagsdirektion wurde beauftragt, sich die U-Ausschussgesetze anderer Bundesländer sowie des Parlaments anzusehen. Die Fraktionen wiederum sollen nun die reformbedürftigen Punkte des Gesetzes formulieren. Eine nächste Sitzung werde „zeitnah“ stattfinden, hieß es.

SPÖ erhofft sich besseren Aktenzugang

Tirols SPÖ-Chef Georg Dornauer erhoffte sich durch die Novellierung des U-Ausschussgesetzes auch besseren Aktenzugang. Die Opposition dürfe nicht „erneut vor verschlossenen Türen stehen, weil sie nicht an die notwendigen Akten herankommt“, unterstrich Dornauer. Landesrätin Gabriele Fischer (Grüne) habe dies beim TSD-U-Ausschluss zuletzt „schamlos ausgenutzt“.

Für die SPÖ sei es zentral, dass „der von einer Minderheit vorgegebene Untersuchungsgegenstand nicht ohne Einverständnis der Antragsteller erweitert“ werden könne. Weiters solle es „Sanktionsmöglichkeiten geben, wenn eine Auskunftsperson einer Ladung nicht Folge leistet“. Und schließlich bedürfe es eines „Rechtsmittels, wenn von der Regierung angeforderte Akten und Unterlagen nicht oder nur unvollständig vorgelegt werden“, listete Dornauer die Forderungen seiner Partei in einer Aussendung auf.