Geldanlage der kitzVenture
ORF
ORF
Gericht

KitzVenture-Prozess: Freispruch in einem Fall

Im Betrugsprozess um die KitzVenture GmbH mit Sitz im Bezirk Kitzbühel haben sich alle drei Angeklagten zum Auftakt am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Der Drittangeklagte wurde bereits am ersten Prozesstag freigesprochen. Gegen die zwei anderen Beschuldigten geht das Verfahren am 15. November weiter.

Der Erst- und Zweitangeklagte, darunter der KitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock, sollen laut Anklage zwischen September 2016 und März 2017 Intensiv-Investments mit einem Fixzinssatz von 9,75 Prozent beworben und damit 79 Personen zu einer Veranlagung verleitet haben. Entgegen aller Versprechungen sei das Geld dann aber nur zu einem geringen Teil in Aktien investiert worden, so der Vorwurf. Landrock selbst hatte in der Vergangenheit erklärt, dass die Investoren ihr Geld samt Zinsen von KitzVenture zurückbekommen hätten.

Dem Drittangeklagten, der früher als KitzVenture-Treuhänder agierte, wurde zusammen mit Landrock vorgeworfen, Anwälte und Berater engagiert, diese aber nicht bezahlt zu haben. Für den Drittangeklagten gab es nach der ersten Verhandlungsrunde am Mittwoch aber einen Freispruch. Der Richter begründete diese Entscheidung damit, dass in diesem Fall „alles was anschuldigend da gewesen ist“, weggebrochen sei.

Medieninteresse bei KitzVenture-Prozess
ORF
Das Medieninteresse am Mittwoch bei Gericht war groß

Werbeeinschaltung und Anwälte nicht bezahlt

Der Erst- und Zweitangeklagte, sollen außerdem Werbeeinschaltungen im Fernsehen und der Presse im Wert von 658.000 Euro in Anspruch genommen haben, so ein weiterer Vorwurf der Anklage. Demnach hätten sie Zahlungswilligkeit vorgetäuscht. Auch in diesem Punkt wies Landrock die Anschuldigungen vehement zurück. Er selbst habe nur einen kleine Werbeauftrag vergeben. Die restlichen Aufträge seien von einer ihm nicht bekannten Person zum Schaden seines Unternehmens getätigt worden.

„Wir hatten keine Schädigungsabsicht, als wir nach Österreich kamen“, sagte der KitzVenture-Chef zu Prozessbeginn. Der Deutsche kam 2016 nach Kitzbühel, um hier unternehmerisch tätig zu werden.

Staatsanwaltschaft sieht eine Art „Pyramidenspiel“

Laut Staatsanwaltschaft handle es sich bei den Veranlagungen um eine Art „Pyramidenspiel“. Die zweifellos dahinterstehende Persönlichkeit sei der Zweitangeklagte und Geschäftsführer von KitzVenture gewesen. Der Staatsanwalt forderte einen Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.

Die Verteidigung der Angeklagten sah hingegen keinen Betrugsvorsatz. Sie warfen der Staatsanwaltschaft vor, schlecht ermittelt zu haben. Zudem arbeite KitzVenture mittlerweile mit einem operativen Plus. Landrock-Anwalt Klaus Ainedter wies darauf hin, dass die 79 Anleger mit einer Informationsmappe über ihr Investment ausführlich informiert worden seien.

Anzeige der FMA brachte Ermittlungen ins Rollen

Ausgelöst hatte die Ermittlungen im Jahr 2017 eine Anzeige der Finanzmarktaufsicht (FMA), auch der Verein für Konsumenteninformation machte gegen die Investmentfirma mobil. Die Aufsicht hatte 2017 eine Geldstrafe wegen irreführender Werbung in Höhe von 66.000 Euro verhängt. Letztlich wurde diese Strafe vom Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich bestätigt, aber in der Höhe leicht reduziert. Für Mittwoch wurde noch kein Urteil erwartet, Mitte November wurde ein weiterer Verhandlungstag in dem Betrugsprozess angesetzt.