Leeres Bett steht in einem Zimmer
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Soziales

Kein assistierter Suizid im Hospiz geplant

Die Regierung will die Sterbehilfe neu regeln. Ein Gesetzesentwurf erlaubt unter bestimmten Bedingungen assistierten Suizid. Laut Werner Mühlböck, dem Geschäftsführer der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft wird es im Tiroler Hospiz einen assistierten Suizid dezidiert nicht geben.

„Es würde wirklich unserer Grund-DNA der Hospizbewegung zuwider laufen, wenn wir uns auch als Assistenten beim Suizid beteiligen“, so Mühlböck im Studiogespräch bei Tirol heute. Bei einem geäußerten Sterbewunsch würde man in den Dialog treten, Zuwendung geben und möglichweise die Palliativversorgung intensivieren.

Sterbeverfügung wirft viele Fragen auf

Die Regierung will die Sterbehilfe neu regeln. Ein Gesetzesentwurf erlaubt unter bestimmten Bedingungen assistierten Suizid. Wie dies in der Praxis erfolgen soll, ist noch unklar. Werner Mühlböck, Geschäftsführer der Tiroler Hospizgemeinschaft, zu dieser Neuregelung.

Leitfaden für Hospiz wird entwickelt

Das neue Sterbeverfügungsgesetz ist auf dauerhaft schwerkranke Personen beschränkt. Derzeit sei in der Tiroler Hospizgemeinschaft eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, einen Leitfaden zu entwickeln. „Wenn jemand so einen Wunsch äußert, ist er in einer absoluten Notsituation und braucht Zuwendung und Begleitung. Wir werden auf alle Fälle mit viel Zuwendung reagieren“, verspricht die Pflegedirektorin der Tiroler Hospizgemeinschaft, Christine Haas-Schranzhofer.

Christine Haas-Schranzhofer
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Christine Haas-Schranzhofer von der Tiroler Hospizgemeinschaft

Vorliegender Entwurf für Bischof Gletter respektabel

Die katholische Kirche habe das Bekenntnis, dass man den Suizid vermeiden möchte, betont Bischof Hermann Glettler. Er halte den Entwurf allerdings für durchaus respektabel. Die psychische Abklärung des Todeswunsches eines Patienten gehöre für ihn noch mehr berücksichtigt, und darüber hinaus trete er für eine stärkere institutionelle Absicherung ein.

Hermann Glettler
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Bischof Glettler wünscht sich eine stärkere institutionelle Absicherung

Es dürfe keine Einrichtung – weder ein Alten- und Pflegewohnheim noch ein Krankenhaus in privater Trägerschaft – direkt oder indirekt gezwungen werden Assistenz zum Suizid zu dulden oder selbst leisten zu müssen, betont Glettler. Diese Absicherung sei aus seiner Sicht ganz wichtig und gehöre verstärkt.

Das Gesetz soll am 1. Jänner in Kraft treten. Geplant ist gleichzeitig auch ein Ausbau der Hospiz- und Palliativmedizin.