Es brauche allerdings noch eine „ordentliche Durchsicht“, so der Bischof: „Aber grundsätzlich ist der Entwurf respektabel, durchaus auch sensibel. Ich finde sehr gut, dass mit der Konsultation mehrerer Ärztinnen und Ärzte und einer zwölfwöchigen Cool-Down-Phase ein Prozedere bestimmt wurde.“ Glettler hätte sich gewünscht, dass eine psychologische Abklärung zum Standard gehören würde. Zudem fordert er die institutionelle Absicherung zu verstärken, damit keine Einrichtung in privater Trägerschaft direkt oder indirekt gezwungen wird, Assistenz zum Suizid zu dulden bzw. selbst leisten zu müssen.
Das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Dass für die Begutachtungsfrist nur noch drei Wochen Zeit bleiben, wird unter anderem von der Diakonie heftig kritisiert – mehr dazu in Lob für Vorlage, enge Frist ab „skandalös“.