Der Wolf sei ein intelligentes Tier, und es werde nicht leicht sein, ihn zu Gesicht zu bekommen, so Larcher. Der Landesjägermeister legt Wert darauf, dass der Wolf kein jagdliches Ziel sei. Aber die Jägerschaft sehe sich als Partner der Landwirtschaft und unterstütze diese in der Not, Abschusszwang gebe es allerdings keinen.
Schonzeit wird für 60 Tage ausgesetzt
Der als „Problemwolf“ benannte 118MATK hat laut genetischem Nachweis bereits rund 50 Schafe in Tirol gerissen. Auch für Risse am 3. Oktober in St. Sigmund ist er laut DNA-Untersuchung verantwortlich. Er kann nach Vorliegen des Entnahmebescheides innerhalb von 60 Tagen erlegt werden, In dieser Zeit ist die Schonzeit aufgehoben.
Auf die Frage, ob sich ein Jäger sicher sein kann, dass er auch den richtigen Wolf erlegt, antwortet Larcher, es gehe nicht um diesen Wolf, sondern um einen Wolf in diesem speziellen Gebiet. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um 118 MATK handelt sei sehr hoch, weil in dem betreffenden Gebiet seit einem halben Jahr kein anderer Wolf gesichtet oder bestätigt werden konnte, so Larcher.

Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger begrüßt, dass jetzt ein erster „Problemwolf“ auch offiziell entnommen werden darf. „Es ist gut und höchst an der Zeit, dass angesichts des aktuellen Rissgeschehens, das sich teilweise direkt in Siedlungsnähe abspielt, nun doch noch vor dem Winter ein Abschuss ermöglicht wird.“ Allerdings müsse der Bescheid nun unmittelbar ergehen und die Ausarbeitung dürfe sich nicht lange hinziehen.
Hechenberger sieht weiteren Handlungsbedarf
Grundsätzlich sehe er bei den großen Beutegreifern aber nach wie vor Nachholbedarf, so Hechenberger. Neben dem Abschussbescheid als solchen gelte es weitere Baustellen im Wolfsmanagement abzuarbeiten. Der heurige Sommer habe gezeigt, dass man von einem praxistauglichen Management noch weit entfernt sei. Da seien noch viele Punkte vor dem nächsten Sommer zu klären, so Hechenberger.