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Politik

Alpbach: Dreierlandtag zum Thema Wolf

In Alpbach tagt Donnerstag und Freitag der Dreierlandtag mit den Landtagsabgeordneten aus Tirol, Südtirol und dem Trentino. Donnerstagnachmittag stand der Wolf im Zentrum der Debatte.

Dabei wurde mit großer Mehrheit ein gemeinsamer Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierungen unter anderem aufgefordert werden, sich bei ihren nationalen Regierungen und der EU unter anderem für ein alpenübergreifendes Monitoring für die Erfassung der Wolfs-Population einzusetzen.

Zudem trat man in dem Ersetzungsantrag zum ursprünglichen Antrag der Südtiroler Volkspartei (SVP) und der Südtiroler Freiheitlichen, der weitreichendere Maßnahmen gegen Wölfe verlangte, für eine einheitliche und transparente Dokumentation von bestätigten Weidetierrissen ein. Auf Grundlage des Monitorings sollte ein entsprechender Wolfs-Managementplan für stark betroffene Regionen erarbeitet werden. Zudem sollen sich die Regierungen dafür einsetzen, dass „alle im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zulässigen Maßnahmen auf den jeweiligen nationalen und der gemeinsamen europäischen Ebene“ ergriffen werden, um „gegebenenfalls eine rasche Entnahme gefährlicher und als auffällig eingestufter Tiere zu ermöglichen“.

Herdenschutzmaßnahmen sollen verstärkt werden

In dem Beschluss wurde auch festgehalten, dass die Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen in Gebieten, wo diese möglich und vertretbar sind, intensiviert werden müssten. Ein gemeinsames Bekenntnis zur Senkung des Wolf-Schutzstatus findet sich in dem Antrag nicht.

Einzig vier Abgeordnete der FPÖ stimmten gegen den Antrag. Deren Landwirtschaftssprecher Alexander Gamper zerriss das Papier auf offener Bühne nach seiner Rede. Er sprach von einem „Wischi-Waschi-Antrag“, der ohnehin keine rechtliche Bindung erzeuge. Beim Umgang mit „Problemwölfen“ würde die ÖVP in Tirol zudem vom Koalitionspartner Grüne „wie ein Tanzbär durch die Manege geführt“. Überhaupt sei der heurige Dreierlandtag „inhaltsleer“ wie nie zuvor.

Sitzung des Dreierlandtags in Alpbach
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Differenzen gab es beim Dreierlandtag in Alpbach nicht nur beim Thema Wolf, sondern auch bei den Reformplänen des Gremiums

Kritik an Dreierlandtag, Warnung vor falschen Hoffnungen

Die Zahnlosigkeit des Dreierlandtages hatten im Vorfeld bereits die NEOS beanstandet und die auf das Tapet gebrachte Reform des Gremiums abgelehnt, da es ein „Reförmchen ohne Weitblick“ sei. Die meisten Debattenredner wiesen in der Causa Wolf darauf hin, dass das „Problem“ einzig und allein auf europäischer Ebene gelöst werden könne. Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) etwa warnte vor populistischen Ansagen. Zu suggerieren, dass Landtage oder Landesregierungen bewirken könnten, dass „morgen der Wolf weg ist“, sei falsch: „Das kann man nicht versprechen“. Aber Kompatscher machte klar, dass er für ein Herabsenken des Schutzstatus’ eintrete.

In Tirol wurde das Gesetz bereits geändert

Besonders in Tirol gehen derzeit die Wogen aufgrund der zahlreichen Schafsrisse durch Wölfe hoch. Nachdem ein fünfköpfiges Fachkuratorium eine Empfehlung für einen Abschuss des „Problemwolfes“ MATK118 ausgesprochen hatte, hat die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag die dafür notwendige „Gefährdungsverordnung“ verabschiedet. Diese Verordnung dient als Grundlage für einen allfälligen behördlichen Abschussbescheid. Zu einem Abschuss kommt es aber erst dann, wenn weitere Risse durch diesen Wolf eindeutig genetisch festgestellt werden.

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Tiroler Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht.