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Politik

Regierung segnet Basis für Abschuss ab

Nachdem ein fünfköpfiges Fachkuratorium eine Empfehlung für einen Abschuss des „Problemwolfes“ MATK118 ausgesprochen hatte, hat die schwarz-grüne Tiroler Landesregierung in ihrer Sitzung am Dienstag die dafür notwendige „Gefährdungsverordnung“ verabschiedet. Sie gilt als Grundlage für einen möglichen Abschuss.

Rund 50 Schafe hat Wolf MATK118 heuer in Tirol bereits gerissen. Er wurde vom Fachkuratorium, einem unabhängigen und weisungsfreien Gremium, Anfang Oktober zwar als nicht verhaltensauffällig, aber als Tier mit wiederholt unerwünschtem Verhalten beschrieben. Als Empfehlung sprach das fünfköpfige Kuratorium den Abschuss aus, sollte der „Problemwolf“ bei zurückgelegenen oder neuerlichen Rissen eines Weidetiers genetisch als Verursacher nachgewiesen werden.

Basierend darauf hatte die schwarz-grüne Landesregierung, wie es im mehrstufigen Verfahren in Tirol vorgesehen ist, am Dienstag eine „Gefährdungsverordnung“ verabschiedet. Diese ist wiederum die Grundlage für die Ausstellung eines Entnahme-Bescheides durch die Jagdbehörde.

Keine Abschussfreigabe zu aktuellem Zeitpunkt

Der Bescheid der Behörde kann allerdings nur ausgestellt werden, wenn MATK118 erneut bei einem gerissenen Weidetier nachgewiesen wird. Die „Abschussfreigabe“ sei dann räumlich begrenzt und ab Zustellung des Bescheides 60 Tage lang gültig. Einsprüche seien möglich, könnten aufgrund der Fristen einen freigegeben Abschuss aber nicht verhindern. Ob es sich dann bei dem vom Jäger angetroffenen Tier tatsächlich um den gesuchten Wolf handeln würde ist unklar. Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Begrenzung sei die Wahrscheinlichkeit aber gering, den falschen Wolf zu treffen, heißt es seitens des Landes.

Die „Gefährdungsverordnung“ der schwarz-grünen Landesregierung stellt zum aktuellen Zeitpunkt also noch keine Abschussfreigabe dar, sondern ist im dreistufigen Verfahren lediglich die Grundlage für einen allfälligen Abschuss bei weiteren Rissen. Anfang Oktober seien auf Tirols Almen erneut gerissene Weidetiere aufgefunden worden, Ergebnisse dazu stehen aber noch aus.

Änderung des Almschutz- und Jagdgesetzes im Juli

Um eine leichtere Entnahme von Problemwölfen zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfiges Fachkuratorium „Wolf-Bär-Luchs“ eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten.

Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht. Die Wolfsthematik hatte im Sommer für hitzige Debatten und Aufregung innerhalb der Bauernschaft und Politik gesorgt.

FPÖ: „Natürlicher Tod eines Wolfes realistischer als Entnahme“

Als traurig bezeichnete am Dienstag der Tiroler FPÖ Obmann den Maßnahmenkatalog der Schwarz-Grünen Landesregierung. Wenn es nach der Regierung gehe, dann gebe es überhaupt keine Schafe mehr auf den Almen, bevor ein Problemwolf entnommen werde, so Markus Abwerzger.

Das sei ein Kniefall der Schwarzen vor ihren grünen Regierungspartnern, meinte er in einer Aussendung. Angesichts der Maßnahmen sei es realistischer, dass ein sogenannter Problemwolf in Tirol eines natürlichen Todes sterbe, als dass er entnommen werde, so die FPÖ.

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Beschlussprotokoll des Landes