Bäume Volderwald Tulfes
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Gericht

Bäume angesägt: Verhandlung ohne Urteil

Ein 53-jähriger Mann hat sich am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten müssen, nachdem er im März dutzende Bäume in Tulfes (Bezirk Innsbruck-Land) angesägt hatte. Der Prozess endete ohne Urteil, die Streitparteien einigten sich auf eine Diversion.

Ein Monat lang – von Anfang bis Ende März – soll der Einheimische laut Polizei rund 120 Bäume in Volderwald in der Gemeinde Tulfes mit einer Motorsäge angesägt haben – mehr dazu in Sachbeschädigung: 120 Bäume zerstört. Wegen des Vorwurfs der schweren Sachbeschädigung musste sich der Mann am Dienstag vor einem Einzelrichter am Landesgericht in Innsbruck verantworten. Bereits zu Prozessbeginn plädierte die Verteidigerin auf eine Diversion.

Bäume angesägt, um Emotionen abzubauen

Der 53-Jährige war Ende März von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden. Bei der anschließenden Einvernahme legte er ein Geständnis ab und gab zu, auch zwei Wildkameras aus dem Wald entwendet zu haben. Vor Gericht erklärte der Mann, dass ihn einige Schicksalsschläge in den vergangenen zwei Jahren zu der Tat getrieben hätten. Mobbing am Arbeitsplatz, eine Erkrankung und auch die Trennung von seiner Frau hätten ihn massiv belastet. Die Pandemie samt Lockdown habe das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht, so der Mann.

Bäume angeschnitten in tulfes
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Die angesägten Bäume stürzten entweder selber um oder mussten vom Forstbetrieb entfernt werden

Ein Monat lang ging er immer wieder in den Wald und sägte Bäume an, um seine Emotionen abzubauen, wie er dem Richter am Dienstag erklärte. Wie viele Bäume tatsächlich beschädigt wurden, konnte der Angeklagte nicht beziffern. Laut Richter seien die Schadenersatzberechnungen des Waldaufsehers nur schwer nachvollziehbar.

Verhandlung endet ohne strafrechtliches Urteil

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Privatbeteiligtenvertreter einigten sich darauf, die Angelegenheit ohne strafrechtliches Urteil zu regeln. Noch im Verhandlungssaal bezahlte der 53-Jährige einen Teilbetrag der Schadenssumme an die geschädigten Personen. Die endgültige Schadenssumme müsse allerdings erst konkretisiert werden.