Graffitikunst
IKM/Giesinger
IKM/Giesinger
Kultur

Stadt bietet Sprayern Graffiti-Freiflächen

Die Stadt Innsbruck stellt jetzt Graffiti-Künstlerinnen und Künstlern bestimmte Flächen zur Verfügung, die legal besprüht werden dürfen. Bevor die Spraydose zum Einsatz kommt, muss das Kunstwerk beim städtischen Amt für Tiefbau angemeldet werden.

Die Stadt will jungen Graffiti-Künstlerinnen und Künstlern bestimmte Wandflächen zur Verfügung stellen, an denen sie sich kreativ entfalten können. Man wolle all jene unterstützen, die sich an der Mitgestaltung einer bunten und vielfältigen Stadt beteiligen wollen, heißt es. Dies alles müsse allerdings in einem zulässigen Rahmen geschehen.

Graffitikunst
IKM/Darmann
Graffitikunst an der Unterführung Unibrücke

Freigegebene Flächen sind die Unterführung der Olympiastraße westseitig der Olympiaworld, die Zugänge zur Unterführung Olympiaworld (nicht der innere Ring), die südseitige Unterführung der Unibrücke und die Unterführung der ÖBB-Trasse in der Museumsstraße. Wer legal sprühen will, muss vorher aber bürokratische Hürden bewältigen und das Kunstwerk beim städtischen Amt für Tiefbau unter 0512/5360-3114 anmelden. Graffiti mit politischen, rassistischen oder sexistischen Inhalten sind verboten.