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Gericht

Positives Urteil für Teilzeit-Pflegekräfte

Drei Jahre lang hat der juristische Kampf gedauert, jetzt gibt es ein entgültiges Urteil: Teilzeitbeschäftigte nach G-VBG dürfen bei den Wochenend- und Feiertagszuschlägen nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden.

Den Fall ins Rollen gebracht hatte der Betriebsrat im Krankenhaus St. Johann. Dort war festgestellt worden, dass es eine diskriminierende Regelung bei den Zuschlägen für ungeplante Dienste in der Nacht an Sonntagen und Feiertagen gibt. Das Tiroler Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz sieht vor, das Vollzeitkräfte hier einen 100-prozentigen Zuschlag bekommen, an Sonn- und Feiertagen ab der 8. Stunde sogar 200 Prozent.

Betroffene bekommen Zuschlagsdifferenz ausbezahlt

Verrichtet aber eine teilzeitbeschäftigte Krankenschwester oder ein Teilzeit-Pfleger denselben ungeplanten Dienst, so bekommen sie laut Gesetz nur ein Viertel dieses Zuschlages ausbezahlt. Dies sei eine europarechtswidrige Diskriminierung fand man bei der Tiroler Arbeiterkammer und hat dies angefochten. Nach fast drei Jahren bestätigte zuletzt auch der Oberste Gerichtshof die Urteile der Unterinstanzen zugunsten der Krankenhaus-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die betroffenen Beschäftigten des Krankenhauses St. Johann bekommen jetzt die letzten sechs Jahre an Zuschlagsdifferenz ausbezahlt.