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Tiere

Schmirn: Land bestätigt Wolf vorerst nicht

Laut Land Tirol könne man nicht mit Sicherheit sagen, ob es sich bei dem in Schmirn gesichteten Tier um einen Wolf handelt. Berichte darüber hatten am Sonntag für Aufregung gesorgt. Deshalb wurde der Vorfall vorerst auch nicht an das fünfköpfige Expertengremium für große Beutegreifer weitergeleitet.

Nachdem die Wolfssichtung vom 5. September in Schmirn bislang nicht beim Land gemeldet wurde, hat die Monitoringstelle Beutegreifer des Landes am Montag in Folge der Medienberichte den betroffenen 40-jährigen Schmirner telefonisch kontaktiert und befragt.

Sichtungen „zeitnah“ melden

Nach dem Gespräch mit dem Mann könne nicht mit 100-prozentiger Sicherheit gesagt werden, ob es sich bei dem Tier um einen Wolf oder um ein anderes Tier gehandelt hat, heißt es von der Monitoringstelle, da auch kein Bildmaterial vorliege. Um solche Einzelsituationen wie in Schmirn fundiert einschätzen zu können brauche das Land die aktive Mithilfe der Bevölkerung. Sichtungen sollten zeitnah gemeldet werden, heißt es beim Land, das auf das Online-Sichtungsformular auf der Landeshomepage verweist. Derzeit gebe es jedenfalls keine Hinweise darauf, dass sich ein auffälliges Tier in der Gegend aufhalte.

„Problemwölfe“ sind weitergewandert

Werden Sichtungen gemeldet, dann tritt wie auch in dem Fall in Schmirn die Monitoringstelle Beutegreifer auf den Plan und prüft, um was für ein Tier es sich im jeweiligen Fall handelt. Wird etwa ein Wolf festgestellt, dann werden die Informationen an das unabhängigen Fachkuratorium für große Beutegreifer weitergeleitet, das die jeweilige Situation bzw. das jeweilige Tier dann bewertet. Das fünfköpfige Kuratorium besteht aus Expertinnen und Experten aus dem Bereichen Tierschutz, Agrarwirtschaft und Naturschutz.

Bislang hat das Kuratorium über Vorfälle bzw. Beutegreifer im Stanzertal, im östlichen Oberinntal von Haiming bis Oberperfuss, im Brixental, im Villgratental und im vorderen Ötztal beraten. Keines der sogenannten Problemraubtiere hielt sich aber noch in den betroffenen Gebieten auf, sondern dürfte mittlerweile weitergewandert sein.

Orientierung an Ampelsystem

Bei der Beurteilung des jeweiligen Beutegreifers nutzt das Gremium das Ampelsystem des Wolfmanagementplans. Bei diesem System werden jene Tiere für ungefährlich gehalten, die nachts direkt an Ortschaften entlang oder durch Siedlungen hindurchlaufen, die sich bei Tag in Sichtweite von Ortschaften aufhalten oder auch wenn sie nicht sofort flüchten, wenn sie einem Menschen begegnen, sondern diesen zuerst beobachten. Stufe Gelb ist erreicht, wenn ein Tier mehrfach in der Nähe von menschlichen Siedlungen gesehen wird, hier wird geraten, ihm keine Futterquellen zu bieten.

Landesregierung kann Abschuss verordnen

Die nächsthöhere Stufe tritt dann ein, wenn das Tier sich mehrfach interessiert Menschen nähert, sich aber noch keinesfalls aggressiv verhält. Laut Managementplan sollte solch ein Tier vergrämt und besendert werden. Sofort entnommen sollten hingegen jene Tiere werden, die sich Menschen gegenüber aggressiv zeigen oder auch in bewohnte Gebäude oder Stallungen eindringen. Das Gremium entscheidet in jedem Fall mit einfacher Mehrheit. Sollte zur Entnahme geraten werden, verordnet die Landesregierung dann den Abschuss des Tieres.