Skifahrer sitzen in Sessellift
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Wirtschaft

Wintersaison „unter bestimmten Bedingungen“

Der Tourismusbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Thomas Bareiß, hält eine CoV-Wintersaison in den Bergen samt Apres-Ski unter bestimmten Bedingungen für möglich. Erst letzte Woche hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz die „1-G-Regel“ für Apres Ski-Veranstaltungen in Aussicht gestellt.

„Wir wollen wieder unbeschwert Skiurlaub machen“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag-Ausgaben). „Daher ist es grundsätzlich richtig, bestimmte Veranstaltungen nur für Personengruppen zu öffnen, bei denen die Ansteckungsgefahr gering ist.“

Gäste müssen geschützt werden

Bei einem Anstieg des Infektionsgeschehens dürfe es keine Schließungen mehr geben, gleichzeitig müssten Gäste und Gastgeber geschützt werden. „In dem Fall bleibt zu prüfen, ob ein Antigen-Schnelltest noch ausreichend ist“, sagte Bareiß. „Die Impfung bleibt das A und O.“

Der Christdemokrat äußerte sich, nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Wochenende ebenfalls in Zeitungen der Funke-Mediengruppe einen „sicheren“ Winterurlaub samt Apres-Ski in Österreich in Aussicht gestellt hatte. Bei einem Anstieg der Infektionszahlen würden aber nur noch Geimpfte Zugang zu Après-Ski-Lokalen erhalten, so Kurz – mehr dazu in Apres-Ski: Kurz stellt „1-G-Regel“ in Aussicht.

Zurückhaltung seitens der SPD

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach reagierte kritisch auf diesen Vorstoß. „Wie die nächste Wintersaison aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand seriös vorhersagen – auch nicht der österreichische Bundeskanzler“, sagte Lauterbach. Er würde aus heutiger Sicht „eher davon abraten, unter Ischgl-ähnlichen Bedingungen zu feiern“ und verwies auf Impfdurchbrüche.

Der Paznauner Party- und Skiort Ischgl war voriges Jahr zum Corona-Hotspot geworden. Wegen vermeintlichen Behördenversagens im Fall Ischgl sieht sich die Republik Österreich aktuell mit einer Amtshaftungsklage konfrontiert. Zu Beginn der Pandemie hatte sich das Virus von Ischgl aus stark über weite Teile Europas verbreitet, zahlreiche Todesfälle inklusive – mehr dazu in Erster Ischgl-Prozess: Urteil ergeht schriftlich.

Im vergangenen Winter war der Skitourismus in Österreich nur eingeschränkt und unter strengen Auflagen möglich gewesen. Die Skilifte hatten zwar offen, doch galten Beförderungsbeschränkungen. Lokale und Hotels mussten zu bleiben.