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Land ziert sich bei Auskunft zu Datenleck

Vor wenigen Tagen ist das massive Datenleck rund um die positiven CoV-Tests in Tirol bekanntgeworden. Mittlerweile fragten die ersten Personen beim Land nach, ob sie Teil des Datenlecks sind. Das Land verwies hier auf die HG Lab Truck, Experten kritisieren das.

In den letzten Tagen wurden die ersten Auskunftsbegehren zu dem Datenleck an das Land Tirol geschickt. Viele Tirolerinnen und Tiroler wollen damit in Erfahrung bringen, ob ihre persönlichen Informationen unter den Daten der 24.000 Coronavirus-Tests sind, die in Umlauf geraten sind – mehr dazu in Massives Datenleck bei positiven CoV-Tests.

Rechtsanwälte rieten deshalb dazu, ein Auskunftsbegehren an das Land Tirol als die zuständige Behörde und an die HG Lab Truck zu schicken. Die ersten Antworten des Landes sorgten aber für heftige Kritik. Das Land könne nicht verifizieren, ob einzelne Betroffene Teil des Datenlecks sind, da den Gesundheitsbehörden des Landes die Liste aus dem Datenleck nicht vorliegt, so die Begründung des Landes. Die Betroffenen sollen sich deshalb direkt an die HG Lab Truck wenden.

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Tausende positive CoV-Tests wurden in Umlauf gebracht

Kritik an Vorgangsweise

Für Oliver Jeindl von Cobin Claims, einer Plattform für Sammelklagen, ist dieses Vorgehen „ungenügend und rätselhaft“. Das Land sei ja schließlich der Auftraggeber der HG Lab Truck und damit auch der Datenverarbeitung gewesen. Auch auf die Frage, welche Daten der anfragenden Person verarbeitet und gespeichert wurden, gab das Land keine Auskunft.

Stattdessen sollten die Betroffenen die Geschäftszahl des Bescheids zum positiven Test nachliefern. Dabei sollte der mitgeschickte Identitätsnachweis eigentlich für die Verifizierung durch das Land ausreichen. Stattdessen bekomme man den Eindruck, dass die Tirolerinnen und Tiroler „im Kreis geschickt werden“, so Jeindl, so sollte das nicht sein. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht, Auskünfte über ihre Daten zu erhalten.

Notwendigkeit oder unnötige Hürde?

Auch für Datenschutzexperte Thomas Lohninger von epicenter.works ist die Antwort des Landes nicht schlüssig. Der Anfragesteller habe zwar eine Mitwirkungspflicht, damit der Datenverarbeiter die Daten auch finden und zuordnen könne. Aber ob der Schritt mit der Geschäftszahl notwendig sei oder nur dazu diene, dass man den Leuten etwas „zu Fleiß“ tue, lasse sich nicht genau bewerten, so Lohninger.

Zudem sei fraglich, ob die Leute alle den Bescheid noch zu Hause hätten. Dieser Schritt des Landes sei also zu hinterfragen, so Lohninger. Beim Land begründete man die Anforderung der Geschäftszahl mit dem Vermeiden von Namensverwechslungen und einer rascheren Bearbeitung.

Experten fordern einfachere Auskunftsmöglichkeit

Anwalt Robert Haupt erhielt dagegen für eine Betroffene, die er vertritt, eine andere Antwort. Darin wurde erklärt, dass die Auskunft zu den verarbeiteten Daten „fristgerecht“ erfolgen werde. Hier war keine Nachsendung der Geschäftszahl notwendig. Wieso hier Anfragen unterschiedlich beantwortet werden, ist für Haupt „unverständlich. Ob Bürger von Anwälten vertreten werden oder nicht, sollte keine Rolle spielen.“

Die Plattform Cobin Claims fordert, dass das Land einfachere Möglichkeiten für mögliche Betroffene zur Verfügung stellt. Ein Formular auf der Seite des Landes etwa könnte die Nachfrage einfach und unkompliziert möglich machen. Damit würde das Land auch zeigen, dass die Bedenken der möglichen Betroffenen ernst genommen werden, so Jeindl.