Am 13. März 2020 verließen Tausende Urlauberinnen und Urlauber das Paznauntal überstürzt. Viele waren zu diesem Zeitpunkt offenbar bereits mit dem Coronavirus infiziert, so Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins, der die Klage eingebracht hat.
„Man hat zu spät gewarnt, zu spät Apres-Ski Bars zugesperrt und zu spät und zu chaotisch das Tal geschlossen und letztlich auch geräumt. Auch die Abreise war völliges Chaos. Deshalb haben sich Tausende Menschen angesteckt und wurden über Europa verteilt. Und jene, die da Schaden erlitten haben, wollen jetzt Schadenersatz von der Republik“, so Kolba.
Prozess um Schadenersatz beginnt
Im ersten Prozess geht es um 100.000 Euro Schadenersatz, erklärte Kolba: „Die Witwe und der Sohn klagen auf Schmerzensgeld. Aber auch auf Schockschaden bei der Witwe und Trauerschaden beim Sohn und auf die Beerdigungskosten.“ Bevor es um die Höhe der Ansprüche geht, will die Richterin klären, ob die Republik überhaupt haftet. Sie wird von der Finanzprokuratur vertreten. Diese gibt keinen Kommentar ab. In der Klagebeantwortung hat sie die Vorwürfe bestritten. Ein Expertenbericht zur Causa Ischgl sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden – mehr dazu in Bericht: „Folgenschwere Fehleinschätzungen“
Zahlreiche weitere Klagen sollen folgen
Insgesamt liegen bereits 15 Klagen bei Gericht, gut 60 weitere sollen folgen. „Da kommen einige Klagen nach, und wir haben sicher einige hundert Geschädigte, die individuell klagen werden“, sagte Kläger-Sprecher Peter Kolba vom VSV und betonte, dass man zu einem Vergleich bereit sei. Der Prozess findet am Freitag in Wien statt.