Angeklagter im Mordfall Lucile sitzt vor Richter und Kameraleuten
LIEBL Daniel | zeitungsfoto.at
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Chronik

Lucile-Mörder: deutsches Urteil rechtskräftig

Jener rumänische Fernfahrer der 2020 wegen des Mordes an einer französischen Studentin in Kufstein verurteilt worden ist, war auch in Deutschland wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt worden. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Mord an einer Joggerin im deutschen Endingen am Kaiserstuhl ist das Urteil wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten habe innerhalb der Frist Revision eingelegt, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. Der Mord ist damit aus juristischer Sicht abgeschlossen.

In Innsbruck ist der Mann 2020 wegen des Mordes an der Austauschstudentin Lucile K. verurteilt worden – mehr dazu in Schuldspruch im Mordfall Lucile. Er hatte diese 2014 in Kufstein erschlagen. Da gegen ihn in Deutschland bereits die Höchststrafe verhängt worden war, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten.

Joggerin in Wald ermordet

Der frühere Fernfahrer war zum Zeitpunkt der österreichischen Verurteilung in Deutschland bereits zu lebenslanger Haft verurteilt gewesen, weil er im November 2016 die 27-jährige Carolin G. in einem Waldstück in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und ermordet hatte. Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.

Der Bundesgerichtshof entschied allerdings 2018 auf seine Revision hin, dass das Landgericht über die Sicherungsverwahrung erneut urteilen müsse. Dieses entschied am 25. August wieder, dass für den 44-Jährigen nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt – mehr dazu in Höchstes Strafausmaß für Lucile-Mörder. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird erst zum Ende seiner Haft geprüft.

Verwahrung für besonders gefährliche Täter

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Diese kommen dann nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Sie können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug.