Spielendes Kind im Kindergarten
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Coronavirus

Neue CoV-Regelungen für Kindergärten

In der kommenden Woche öffnen in Tirol wieder die Kindergärten. Für sie gelten jetzt neue Corona-Vorgaben. Das Personal muss entweder geimpft sein oder einen gültigen Corona-Test vorweisen. Die Regelungen dazu erließ Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne), sie treten mit Kindergarten-Start in Kraft.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten, die nicht geimpft sind, müssen ab 1. Oktober einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorlegen. Bis dorthin reichen auch drei Antigentests pro Woche.

Oberstes Ziel müsse es sein, dass in dieser Phase der Pandemie die Bildungseinrichtungen offenbleiben können, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Deshalb appellierte er einmal mehr an alle Ungeimpften sich impfen zu lassen.

3-G-Nachweis oder Maske für Zutritt in Kindergarten

Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen 3-G-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen. Vom 3-G-Nachweis ausgenommen sind aber Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen.