Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindergärten, die nicht geimpft sind, müssen ab 1. Oktober einmal pro Woche ein PCR-Test von einer befugten Teststelle vorlegen. Bis dorthin reichen auch drei Antigentests pro Woche.
Oberstes Ziel müsse es sein, dass in dieser Phase der Pandemie die Bildungseinrichtungen offenbleiben können, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Deshalb appellierte er einmal mehr an alle Ungeimpften sich impfen zu lassen.
3-G-Nachweis oder Maske für Zutritt in Kindergarten
Außerdem wird in der Verordnung festgehalten, dass grundsätzlich alle externen Personen, die den Kindergarten betreten, einen 3-G-Nachweis brauchen und eine Maske tragen müssen. Vom 3-G-Nachweis ausgenommen sind aber Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen.