Ausreisekontrolle in Osttirol
APA/EXPA/ JOHANN GRODER
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Coronavirus

Osttirol: Coronamaßnahmen enden

Die bezirksweiten Coronamaßnahmen für Osttirol enden am Mittwoch. Ausnahme ist Innervillgraten. Dort bleibt die Ausreisetestpflicht noch bis zum 8. September aufrecht. Das teilte das Land in einer Aussendung am Dienstagnachmittag mit.

Die seit dem 11. August geltende Ausreisetestpflicht für Innervillgraten werde vorsorglich um eine weitere Woche bis inklusive 8. September verlängert. Für alle anderen Gemeinden in Osttirol werden die bezirksweiten strengeren Maßnahmen mit Ablauf des morgigen Tages (Mitternacht) aufgehoben. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in enger Abstimmung mit der Bezirkshauptmannschaft Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen.

Lage in Osttirol stabil

„Wir beobachten das Infektionsgeschehen täglich genau. Während sich die Lage im Bezirk insgesamt stabilisiert hat und Infektionsketten weitestgehend nachverfolgt werden können, müssen wir den Beobachtungszeitraum für die Gemeinde Innervillgraten nochmals verlängern. Zwar sind auch dort die Infektionszahlen bereits zurückgegangen, doch inwieweit sich diese tatsächlich nachhaltig stabilisiert haben, wird sich erst in den kommenden Tagen zeigen. Daher wird die entsprechende Verordnung für Innervillgraten samt Ausreisetestpflicht vorsorglich nochmals um eine Woche verlängert“, sagte Michael Fankhauser, stellvertretender Leiter des Einsatzstabes Corona. Er betonte, dass
auch mit dem Auslaufen der bezirksweiten Verordnung in Osttirol weiterhin Achtsamkeit geboten sei.

Innervillgraten, Dorfkern mit Kirche
ORF
Innervillgraten muss noch eine weitere Woche verschärfte Coronamaßnahmen in Kauf nehmen

Maßnahmen in Innervillgraten bleiben

Aktuell gelten in Innervillgraten 14 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert. In der Gemeinde dürfen mit der Verlängerung der Verordnung wie bereits bisher keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen durchgeführt werden. Zudem gilt eine Registrierungspflicht sowie die 3G-Regel. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht bei Zusammenkünften (indoor und outdoor) vor. Auch die Ausreisetestpflicht gilt weiterhin für alle Personen ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr, die sich im Gemeindegebiet von Innervillgraten aufgehalten haben und dieses verlassen wollen, unabhängig von ihrem Wohnsitz und unabhängig davon, wie lange sie sich dort aufgehalten haben.

Österreichweite Regeln gelten weiter

Mit der Aufhebung der Verordnung für den gesamten Bezirk Lienz (Ausnahme Innervillgraten) werden mit Ablauf des Mittwochs folgende Maßnahmen für Osttirol beendet: Untersagung von Veranstaltungen ab 100 Personen, Registrierungspflicht für jede Art von Veranstaltungen unabhängig von ihrer Größe, FFP2-Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen (im Freien und Innenbereichen) sowie im Handel. Diese Maßnahmen gelten dann nicht mehr. Damit gelten in ganz Osttirol (mit Ausnahme von Innervillgraten) mit Ablauf der Verordnung die österreichweiten Vorgaben des Bundes.