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Soziales

Klage gegen Vorkaufsrecht in Innsbruck

Um Spekulationen bei den ohnehin schon teuren Wohnungskosten zu verhindern, räumt sich die Stadt Innsbruck bei geförderten Wohnungen ein unbefristetes Vorkaufsrecht ein. Das sei sittenwidrig, sagt eine Käuferin, sie klagt jetzt die Stadt.

Die Preise am Innsbrucker Wohnungsmarkt spitzen sich seit Jahren zu. Spekulationen mit Immobilien sind schon lange ein Problem, auch im geförderten Bereich kommen immer wieder Fälle vor. Erst unlängst sei eine Wohnung der Neuen Heimat Tirol für 420.000 Euro angeboten worden. Zehn Jahre zuvor war dieselbe Wohnung gefördert um 270.000 Euro gekauft worden, wie interne Recherchen zeigten, erzählte der Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol, Markus Pollo.

Die Gewinnspanne sei bei solchen Verkäufen von geförderten Wohnungen riesig. Im geförderten Wohnbau gebe es nur wenige schwarze Schafe, die würden aber viel Wirbel und damit auch viel Schaden verursachen, so Pollo.

Innsbruck Wohnung
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Leistbarer Wohnraum ist in Innsbruck eine Seltenheit

Innsbruck: Vorkaufsrecht gegen Spekulation

Seit einigen Jahren räumt sich die Stadt deshalb beim Verkauf einer geförderten Wohnung ein unbefristetes Vorkaufsrecht ein. Und zwar bei allen Veräußerungsarten, also auch bei einer Schenkung. Ausgenommen davon sind nur Eltern, Ehepartner und Kinder.

Das unterschrieb auch eine Käuferin, die 2016 im Stadtteil Hötting West eine Zweizimmerwohnung gekauft hat. Sie bezahlte dafür rund 208.000 Euro, samt Tiefgarage. Sie klagte jetzt auf Löschung des unbefristeten Vorkaufsrechts. Es sei gesetzwidrig und greife damit massiv in das Eigentum ein, so Rechtsanwalt Martin Wuelz, er vertritt die Klägerin.

Anwalt Martin Wuelz
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Anwalt Martin Wuelz vertritt die Klägerin gegenüber der Stadt Innsbruck

Anwalt sieht Verschärfungen als nicht angemessen

Das unbefristete Vorkaufsrecht der Stadt sei auch generationsübergreifend eine Belastung. Werde die Wohnung beispielsweise an die eigenen Kinder weitergegeben, könnten auch diese die Wohnung nicht einfach verkaufen, das Vorkaufsrecht sei auch nach Jahrzehnten noch gegeben. Wuelz ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Befristungen absolut ausreichend seien. Es sei nicht Sache der Stadt Innsbruck hier Verschärfungen und sogar ein unbefristetes Vorkaufsrecht vorzunehmen, so der Anwalt. Auch in anderen Tiroler Bezirkshauptstädten gebe es diese Beschränkungen nicht.

Vorkaufsrecht Vertrag
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Die Stadt Innsbruck schreibt für alle geförderten Wohnungen ein unbefristetes Vorkaufsrecht in die Verträge

Gesetzlich gilt derzeit ein Veräußerungsverbot von acht Jahren für geförderte Wohnungen. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ berichtete, will das Land Tirol die Frist auf 15 Jahre erweitern. Für den Klubobmann der Liste „Für Innsbruck“, Lucas Krackl, ist das immer noch zu wenig. Einmal gefördert, gelte als immer gefördert, so Krackl.

Stadt will Gerichtsurteil

Die Klage sei deshalb für ganz Österreich wichtig. Man wolle Eigentum anbieten, aber wenn geförderte Wohnungen an den Privatmarkt übergehen, seien sie für immer verloren, so Krackl. Die Stadt Innsbruck will den Fall jetzt aus judizieren, sie macht öffentliches Interesse geltend.

Die Stadt habe die Aufgabe, günstigen Wohnraum zu schaffen, das habe die Stadt gemacht. Die Klägerin und frühere Käuferin habe davon mit einem reduzierten Preis profitiert. Der Fall wird bis zum Höchstgericht gehen, glaubt der Chef der Neuen Heimat Tirol, Markus Pollo. Das Urteil dürfte jedenfalls richtungsweisend sein, es wird in ganz Österreich mit Spannung erwartet.