Landesgericht Innsbruck
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Chronik

15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes

Ein 61-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht in Innsbruck wegen versuchten Mordes an seiner Stieftochter schuldig gesprochen und zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Februar in Wörgl mit einem Messer auf die Frau eingestochen. Der Mann bestritt vor Gericht die Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Nachmittag hatten sich die Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht zu den Beratungen zurückgezogen. Zu dem Vorfall, bei dem der Angeklagte mit einem Messer bewaffnet war, war es Ende Februar in Wörgl gekommen. Durch das halb offene Fenster eines Autos hatte er damals seine 19-jährige Stieftochter und seine Frau im Wagen bedroht. Die Stieftochter erlitt bei der Attacke eine stark blutende Stichverletzung am Hals, auch die Frau des 61-Jährigen wurde verletzt – mehr dazu in Mann attackierte Stieftochter: Festnahme.

Der Angeklagte am Innsbrucker Landesgericht
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Der Angeklagte musste sich am Mittwoch vor dem Landesgericht verantworten

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Er habe seine Frau mit dem Messer nur erschrecken wollen, verteidigte sich der Angeklagte am Mittwoch. Seiner Stieftochter habe er nichts tun wollen, gab er an. Dass er beide Frauen verletzt hatte, habe er erst später bei seiner Festnahme erfahren.

Vor Gericht meinte die Staatsanwältin am Mittwoch hingegen, es sei Glück gewesen, dass der Stich am Hals nicht lebensgefährlich war. Sie warf ihm vor, gezielt auf die Stieftochter eingestochen zu haben. Würgemale würden zeigen, dass er sie sogar am Hals gepackt habe.

Schwurgerichtssaal am Landesgericht in Innsbruck
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Angeklagter sitzt bereits in Haft

Der Angeklagte verbüßt derzeit bereits eine sechseinhalbjährige Haftstrafe wegen Gewalt an seinem 9-jährigen Sohn und seiner Ehefrau. Das dürfe auf die Entscheidung im aktuellen Fall aber keinen Einfluss haben, appellierte der Verteidiger an die Geschworenen.

Das am Mittwochabend von sieben von acht Geschworenen gefällte Urteil von 15 Jahren Haft wegen versuchten Mordes ist noch nicht rechtskräftig.