Wachsmalkreiden in einem Glas
Pixabay/ponce_photography
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Soziales

Landesförderung für Familien zum Schulstart

Mit 150 Euro pro schulpflichtiges Kind will das Land einkommensschwache Familien fördern. Die Schulstarthilfe kann online noch bis 30. September beantragt werden. Im Vorjahr wurden 10.500 Anträge genehmigt.

Die Anschaffung des oft teuren Schulmaterials zu Schulbeginn bringt viele Familien finanziell in Bedrängnis. Um Kindern aus solchen Familien den Start zu erleichtern, bietet das Land eine einkommensabhängige Förderung an. Diese wird gewährt, wenn das monatliche Nettohaushaltseinkommen des Vorjahres je nach der Zahl der Personen, die in einem Haushalt leben, eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt.

Einkommensgrenze abhängig von Personen im Haushalt

Personenzahl Obergrenze
2 1.600 €
3 2.100 €
4 2.500 €
5 2.900 €
6 3.300 €
jede weitere Person 400 €

Er lade möglichst viele Eltern dazu ein, diese Hilfeleistung in Anspruch zu nehmen, betonte Familienlandesrat Anton Mattle (ÖVP). Die einkommensabhängige Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2021/2022 noch bis spätestens 30. September 2021 beantragt werden.

Die Schulstarthilfe kann über das Onlineformular oder bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit beantragt werden.

10.500 genehmigte Anträge im Vorjahr

Im Vorjahr genehmigte das Land rund 10.500 Anträge zur Schulstarthilfe. Der ausbezahlte Förderbetrag belief sich auf knapp 2,5 Millionen Euro. Die Schulstarthilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt.